Pfleger vor Gericht!

er schwängerte Patientin

(23.09.2021) Nach Sex in der Gartenhütte - ein Pfleger (55) schwängert seine Patientin (29) und muss deshalb vor Gericht.

Die beiden haben sich im Otto-Wagner-Spital kennengelernt - die Frau, die wegen Depressionen behandelt worden ist, habe sich im Mai 2018 zu dem Pfleger gesetzt und danach zu ihm gesagt, dass sie schon öfters Sex mit älteren Männern hat. Daraufhin haben sich die beiden in der Gartenhütte zum Geschlechtsverkehr getroffen. Daraus wurde eine Affäre, durch die 2019 eine Tochter entstand.

Bei der Verhandlung entscheidet dann die Richterin, dass der Pfleger sein Autoritätsverhältnis nicht gezielt ausgenützt habe, da es zum Beginn der Beziehung noch gar nicht bestanden habe. Der 55-jährige Pfleger wurde rechtskräftig freigesprochen. Die Anwältin ist mit dem Urteil sehr zufrieden, ihr Mandat ist sei einfach zu naiv gewesen.

(PS)

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