Recht auf Reparatur: 10 Jahre
Waschmaschine, Geschirrspüler,..
(23.07.2026) Bald gelten neue Regeln für die Gewährleistung und Reparatur von Haushaltsgeräten. Das wurde letzte Woche im Parlament endgültig beschlossen. Jetzt gibt es nähere Details.
Reparaturpflicht
Handys, Waschmaschinen und Geschirrspüler fallen unter anderem ab 1. Oktober unter die neue Warenreparaturrichtlinie. Das Gesetz verlängert die Gewährleistungsfrist bei beschädigten Produkten um bis zu ein Jahr. Gleichzeitig besteht ab Inkrafttreten auch ein explizites Recht auf Reparatur für sieben bis zu zehn Jahre. Die Hersteller:innen müssen also sicherstellen, etwaige Schäden kostenlos oder zu einem angemessenen Preis beheben zu können. Ein neues EU-weites Formular soll dazu verpflichtend klare Bedingungen wie Preis und Dauer der Reparatur festlegen.
EU-weit
Ausgang des neuen Gesetzes war eine EU-Richtlinie, die so nun in nationales Gesetz umgewandelt wurde. Das Ziel ist die Förderung von nachhaltigem Konsum und Kreislaufwirtschaft. Durch die genaueren Bestimmungen und das Formular mit den Reparaturinformationen soll es auch mehr Rechtssicherheit für Verbracher:innen sowie Unternehmen geben. Die Reparatur von defekten Geräten soll einfacher und attraktiver gemacht werden. Sie ist die weit umweltfreundlichere Alternative zum Austausch mit brandneuen Produkten.
(LP)