"Return Hubs"

EU Minister machen Weg frei

(01.10.2026) Die EU-Innenminister haben am Donnerstag in Luxemburg die neue europäische Rückführungsverordnung endgültig beschlossen. Damit können EU-Staaten künftig sogenannte Return Hubs in Drittstaaten einrichten. Österreichs Innenminister Gerhard Karner will gemeinsam mit Deutschland, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland möglichst rasch mit der Umsetzung beginnen.

Das Europäische Parlament hatte der Verordnung bereits zugestimmt. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt sie am folgenden Tag in Kraft. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren außerhalb der EU können unmittelbar angewendet werden, andere Teile folgen nach einer Übergangsfrist.

Wer in einen Return Hub gebracht werden könnte

Die Zentren sind für Menschen aus Drittstaaten vorgesehen, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben und einen Rückführungsbescheid erhalten haben. Ein EU-Staat müsste dafür mit dem jeweiligen Drittland ein entsprechendes Abkommen abschließen.

Voraussetzung ist, dass das Partnerland internationale Menschenrechtsstandards und das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip einhält, wonach Menschen nicht in Staaten gebracht werden dürfen, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Unbegleitete Minderjährige sind von den Return-Hub-Regelungen ausgeschlossen.

Menschenrechtsorganisationen äußern dennoch Bedenken hinsichtlich der praktischen Kontrolle der Bedingungen in solchen Einrichtungen.

Österreich will Return-Hubs bereits 2027 nutzen

Österreich treibt das Modell gemeinsam mit Deutschland, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland in der sogenannten „Gruppe der Umsetzer“ voran.

Bis Ende 2026 soll zumindest ein Partnerland feststehen. Ziel ist laut bisherigen österreichischen Planungen, 2027 erstmals Personen in solche Rückführungszentren zu bringen.

Mit mehreren Staaten werden bereits Gespräche geführt, die beteiligten Regierungen halten die Namen jedoch offiziell geheim. Als mögliche Standorte werden unter anderem Uganda, Ruanda und Kasachstan genannt. Bestätigt ist bislang keines dieser Länder.

Zwei Drittel verlassen EU trotz Rückkehrentscheidung nicht

Hintergrund der Reform ist die geringe Zahl tatsächlich vollzogener Rückführungen. Nach Angaben des EU-Rates verlassen derzeit etwa zwei Drittel der Menschen mit einer Aufforderung zur Ausreise die Europäische Union nicht tatsächlich.

Die neue Verordnung verpflichtet Betroffene deshalb stärker zur Zusammenarbeit mit den Behörden. Wer notwendige Informationen oder Dokumente nicht bereitstellt, muss je nach nationalem Recht mit Konsequenzen rechnen. Dazu können gekürzte Leistungen, der Verlust bestimmter Unterstützungen, Geldstrafen oder andere Sanktionen gehören.

Strengere Regeln für Sicherheitsrisiken

Besonders strenge Bestimmungen gelten für Personen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können gegen sie längere Haftzeiten sowie besonders weitreichende Einreiseverbote verhängt werden.

Die EU-Staaten sollen außerdem bereits früh im Rückführungsverfahren prüfen, ob von einer Person ein Sicherheitsrisiko ausgeht.

Europäischer Abschiebebescheid kommt

Neu eingeführt wird außerdem eine Europäische Rückführungsanordnung. Darin werden die wichtigsten Informationen eines nationalen Rückführungsbescheids EU-weit verfügbar gemacht.

Eine automatische Anerkennung von Abschiebebescheiden anderer EU-Staaten wird zunächst aber nicht verpflichtend. Die Mitgliedstaaten können solche Entscheidungen freiwillig anerkennen. Nach drei Jahren soll geprüft werden, ob daraus eine verbindliche Regelung wird.

Karner will schnelle Umsetzung

Für Österreich ist die Entscheidung vor allem deshalb wichtig, weil damit die rechtliche Grundlage für die lange diskutierten Rückführungszentren außerhalb Europas geschaffen wurde.

Während Befürworter darin ein Instrument sehen, um Rückführungsentscheidungen tatsächlich durchzusetzen, warnen Kritiker vor möglichen Problemen beim Grundrechts- und Menschenrechtsschutz.

Entscheidend wird nun sein, mit welchen Drittstaaten Österreich und seine Partner Abkommen schließen können. Die „Gruppe der Umsetzer“ will noch bis Ende 2026 zumindest ein Partnerland festlegen und anschließend die praktische Umsetzung der ersten Return Hubs vorbereiten.

(fd/apa)

Google schickt KI ins All?

"Project Suncatcher"

STMK: Tödlicher Mopedunfall!

Trauer um Mädchen (13)

Mädchen (9) gerettet!

GP Spielberg: Retter gesucht!

ÖGK will weiter sparen?

Grüne und FPÖ mit Kritik

Mädchen (5) erschlagen

Von Betonzaun erdrückt

Arbeiter stürzt in den Tod

Tragischer Unfall in Wien

Alles neu ab 1.Oktober?

Alles was du wissen musst!

Putin droht Nato

Angriff mit Atomwaffen?