Schuldspruch gegen René Benko
Weitere 2 Jahre Haft
(05.11.2026) Nächster Schuldspruch gegen Signa-Gründer René Benko: Der 49-Jährige ist am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck wegen schweren Betrugs zu einer Zusatzstrafe von zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zusammen mit einer bereits rechtskräftigen Strafe von 30 Monaten ergibt das nun viereinhalb Jahre unbedingte Haft. Das neue Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Zwei Jahre kommen zu bestehender Haftstrafe dazu
Benko war erst Ende September in einem anderen Verfahren wegen betrügerischer Krida rechtskräftig zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht musste deshalb diesmal eine Zusatzstrafe festlegen.
Richter Norbert Hofer erklärte bei der Urteilsverkündung, dass sich daraus eine neu festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe von viereinhalb Jahren ergibt.
Benkos Anwalt Norbert Wess gab nach dem Urteil zunächst keine Rechtsmittelerklärung ab und nahm die vorgesehenen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab.
Fünf Millionen Euro von Haselsteiner-Stiftung
Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Geschäft mit der Privatstiftung des Industriellen und früheren Strabag-Chefs Hans Peter Haselsteiner. Laut Anklage soll Benko die Stiftung mit einer Garantieerklärung um insgesamt rund fünf Millionen Euro geschädigt haben.
Der Hintergrund reicht bis in die Zeit kurz vor der Insolvenz der Signa Holding zurück. Haselsteiners Stiftung hatte im Zusammenhang mit einem früheren Aktiengeschäft Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Signa.
Benko soll im November 2023 zugesichert haben, dass die Stiftung ihre rund fünf Millionen Euro zurückbekomme und er persönlich einspringen werde, sollte die entsprechende Dividendenzahlung ausbleiben.
3,3 Millionen überwiesen, auf weitere 1,7 Millionen verzichtet
Aufgrund dieser Garantie sollen Vertreter der Haselsteiner-Stiftung rund 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding überwiesen und gleichzeitig darauf verzichtet haben, weitere rund 1,7 Millionen Euro zurückzufordern.
Das Geld sollte letztlich der damals bereits in schweren finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Signa-Tochter SportScheck zugutekommen.
Nach Ansicht des Gerichts wusste Benko zu diesem Zeitpunkt allerdings, dass er selbst nicht in der Lage sein würde, für die versprochene Rückzahlung aufzukommen.
Gericht: Haselsteiner wurde über Zahlungsfähigkeit getäuscht
Das Schöffengericht sah den Tatbestand des schweren Betrugs als erfüllt an. Benko habe Haselsteiner beziehungsweise dessen Stiftung über seine Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit getäuscht.
Richter Hofer erklärte, Haselsteiner sei davon ausgegangen, dass Benko das Geld notfalls selbst beziehungsweise über Dritte oder Stiftungen aufbringen könne.
Das Gericht sah eine Täuschung, einen Schaden und gleichzeitig eine Bereicherung einer dritten Seite, nämlich der SportScheck GmbH.
Benko brauchte das Geld dringend für SportScheck
Nach Ansicht des Gerichts stand Benko damals erheblich unter Druck. Die Garantieerklärung sei notwendig gewesen, damit die Millionen tatsächlich fließen konnten.
Ohne das Geld hätte der bereits angeschlagene Sporthändler SportScheck unmittelbar vor weiteren finanziellen Problemen beziehungsweise einem möglichen Insolvenzantrag gestanden.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Garantie im Prozess sogar als eine Art schriftliche Lüge bezeichnet. Benkos Verteidigung hielt dagegen, dass Haselsteiner die fünf Millionen aufgrund eines früheren Aktiengeschäfts ohnehin hätte bezahlen müssen.
Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.
Haselsteiner sagte persönlich gegen Benko aus
Für besondere Aufmerksamkeit sorgte der Auftritt von Hans Peter Haselsteiner als Zeuge. Der langjährige Signa-Investor schilderte vor Gericht, dass er sich auf Benkos Garantie verlassen habe.
Ohne eine glaubwürdige Zusicherung hätte er die Millionen nach eigener Darstellung nicht überwiesen. Haselsteiner erklärte außerdem, dass er zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen sei, Benko könne das Geld im Ernstfall tatsächlich aufbringen.
Die Beziehung zwischen den beiden ehemaligen Geschäftspartnern war über viele Jahre eng. Vor Gericht sprach Haselsteiner über Benko mehrfach als den „Bua“.
Freispruch beim 80.000-Euro-Jagdgewehr
Nicht in allen Punkten folgte das Gericht der Anklage.
Benko war zusätzlich betrügerische Krida vorgeworfen worden. Dabei ging es um ein wertvolles Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro.
Laut Anklage soll Benko die Waffe während seines Insolvenzverfahrens vor dem Masseverwalter beziehungsweise seinen Gläubigern verborgen oder verschwiegen haben.
Von diesem Vorwurf wurde der Signa-Gründer am Donnerstag allerdings freigesprochen. Das Gericht sah die notwendigen Voraussetzungen für einen Schuldspruch nicht als erwiesen an.
Benko trägt derzeit Fußfessel
Benko sitzt seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft. Seit Mitte Oktober befindet er sich allerdings nicht mehr in der Innsbrucker Justizanstalt, sondern absolviert die U-Haft im elektronisch überwachten Hausarrest mit Fußfessel.
Er lebt dafür alleine in einer Wohnung in Innsbruck und darf diese nur unter festgelegten Bedingungen verlassen.
Seine bereits rechtskräftige 30-monatige Haftstrafe hatte Benko aufgrund der langen Untersuchungshaft zu mehr als zwei Dritteln verbüßt. Aus dieser Strafhaft wurde er bedingt entlassen, unmittelbar danach lief allerdings die Untersuchungshaft wegen der weiteren offenen Verfahren weiter.
Benko bereits mehrfach verurteilt
Der heutige Prozess war längst nicht das einzige Strafverfahren gegen den früheren Immobilienmilliardär.
Die rechtskräftige 30-Monats-Strafe betrifft unter anderem eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter sowie eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg. Das Gericht sah darin eine Schädigung von Gläubigerinteressen.
Zusätzlich wurde Benko in einem weiteren Krida-Verfahren wegen nicht offengelegter Wertgegenstände verurteilt.
Parallel laufen im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Signa-Imperiums noch zahlreiche weitere Ermittlungen. Dabei ist Benko allerdings nicht in allen Verfahren selbst Beschuldigter.
(fd/apa)