Trauerzeit nach Fehlgeburt?

Familien-Ministerium dagegen

(05.10.2026) Nach einer Fehlgeburt sollen Frauen in Österreich künftig besser abgesichert werden – darüber herrscht innerhalb der Bundesregierung grundsätzlich Einigkeit. Über das konkrete Modell gibt es jedoch Differenzen. Das von Claudia Bauer (ÖVP) geführte Familienministerium hält am gestaffelten Mutterschutz nach einem Schwangerschaftsverlust fest und sieht den von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) vorgeschlagenen Begriff einer „Trauerzeit“ kritisch.

Kritik an Start erst ab der 16. Schwangerschaftswoche

Schumann hatte vorgeschlagen, Frauen nach einer Fehlgeburt abhängig vom Zeitpunkt des Schwangerschaftsverlusts für mehrere Wochen von der Arbeit freizustellen. Vorgesehen wären vier Wochen ab der 16. Schwangerschaftswoche, acht Wochen ab der 20. Woche und 16 Wochen ab der 23. Schwangerschaftswoche.

Dem Familienministerium setzt diese Regelung zu spät an. Auch der Verlust eines Kindes vor der 16. Schwangerschaftswoche sei ein Verlust, argumentiert Bauers Ressort. Deshalb solle der Schutz früher beginnen.

Frauen, die ihren Arbeitgeber nicht über die Fehlgeburt informieren wollen, könnten nach Schumanns Modell weiterhin den bisherigen Weg über einen Krankenstand wählen. Finanziert werden soll die neue Freistellung aus dem Familienlastenausgleichsfonds.

Warum das Wort „Trauerzeit“ für Kritik sorgt

Nicht nur die vorgesehenen Fristen, auch die Bezeichnung „Trauerzeit“ stößt auf Widerstand. Das Familienministerium argumentiert, der Begriff stelle die psychische Trauer in den Vordergrund, berücksichtige aber die körperlichen Folgen eines Schwangerschaftsverlusts und einer Geburt zu wenig.

Betroffene Frauen hätten nicht nur ein Kind verloren, sondern teilweise eine körperlich enorm belastende Geburt hinter sich. Sie benötigten deshalb auch die Anerkennung, dass sie sich davon medizinisch und körperlich erholen müssen.

Ähnlich hatte sich zuvor bereits der Verein „Rechte für Sternchenmamas“ geäußert. Die Organisation fordert seit längerem eine stärkere gesetzliche Absicherung von Frauen nach einem Schwangerschaftsverlust.

Bauer will deutsches Modell für Österreich

Familienministerin Bauer favorisiert einen gestaffelten Mutterschutz nach deutschem Vorbild. Deutschland hat eine solche Regelung bereits eingeführt. Dort richtet sich die Dauer der Schutzfrist danach, wie weit die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Fehlgeburt fortgeschritten war.

  • ab der 13. Schwangerschaftswoche: zwei Wochen Mutterschutz
  • ab der 17. Schwangerschaftswoche: sechs Wochen
  • ab der 20. Schwangerschaftswoche: acht Wochen

Frauen können auf diese Schutzfrist verzichten und früher wieder arbeiten. Genau diese Kombination aus gesetzlichem Schutz und persönlicher Wahlmöglichkeit will Bauer grundsätzlich auch für Österreich.

Schumann lehnt eine Übernahme dieses Modells dagegen ab und setzt auf ihre eigenständige „Trauerzeit“-Regelung.

Bisher entscheidet in Österreich die 500-Gramm-Grenze

Der Streit hat auch mit der derzeitigen Rechtslage zu tun. In Österreich wird bislang wesentlich danach unterschieden, wie viel das Kind bei der Geburt wiegt.

Wird ein Kind ohne Lebenszeichen und mit einem Gewicht von unter 500 Gramm geboren, gilt dies rechtlich als Fehlgeburt. Einen regulären Mutterschutz gibt es danach bislang nicht; bei gesundheitlicher Beeinträchtigung bleibt der Krankenstand.

Bei einer Totgeburt ab 500 Gramm besteht dagegen Anspruch auf Mutterschutz. Genau diese starre Grenze steht zunehmend in der Kritik.

OGH-Urteil bringt zusätzlichen Druck auf Politik

Für neuen politischen Handlungsdruck sorgte zuletzt auch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Dabei ging es um eine Frau, die ihr Kind in der 25. Schwangerschaftswoche verloren hatte. Ihr Antrag auf Wochengeld war zunächst abgelehnt worden, weil das Kind bei der Geburt weniger als 500 Gramm gewogen hatte.

Der OGH entschied zugunsten der Frau und rückte dabei die tatsächlichen körperlichen Belastungen der Geburt stärker in den Mittelpunkt. Das Familienministerium sieht darin ein weiteres Argument dafür, den Schutz nach einem Schwangerschaftsverlust nicht mehr allein an einer Gewichtsgrenze festzumachen.

Regierung ringt um neue Regelung nach Fehlgeburten

Damit stehen derzeit zwei unterschiedliche Modelle im Raum. Schumann will eine neue, freiwillige „Trauerzeit“ ab der 16. Schwangerschaftswoche mit bis zu 16 Wochen Freistellung schaffen. Bauer drängt dagegen auf einen klassischen, gestaffelten Mutterschutz, der bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche beginnt.

Ein gemeinsames Ziel gibt es dennoch: Frauen sollen nach einer Fehlgeburt oder stillen Geburt künftig nicht mehr automatisch darauf angewiesen sein, sich krankschreiben zu lassen. Offen bleibt, auf welches Modell sich die Bundesregierung letztlich verständigen kann.

(fd/apa)

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