Wo beginnt Kinderpornographie?

(18.02.2014) Die Affäre um den deutschen Politiker Sebastian Edathy liefert Zündstoff für hitzige Diskussionen – auch bei uns in Österreich. Der 44-Jährige soll im Netz über Jahre hinweg Fotos von nackten Buben im Alter von neun bis 13 Jahren erworben haben. Das allein ist aber noch nicht strafbar. Auch in Österreich fallen Besitz und Verbreitung von Abbildungen nackter Kinder per Gesetz noch nicht unter Kinderpornographie.

Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
‚Wenn Genitalen oder die Schamgegend Minderjähriger dargestellt wird, ist es nur dann strafbar, wenn es reißerisch verzerrt ist und auf sich selbst reduziert wird, um der sexuellen Erregung des Betrachters zu dienen.‘

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