Wohnschirm verlängert
Nationalrat vs. Obdachlosigkeit
(23.04.2026) Der Nationalrat hat am Donnerstag den sogenannten Wohnschirm bis 2029 verlängert. Damit bleibt ein zentrales Instrument zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit in Österreich weiterhin bestehen. Für die Maßnahme sind jährlich rund 29 Millionen Euro vorgesehen. Der Beschluss fiel einstimmig, auch wenn es inhaltlich unterschiedliche Positionen der Parteien gab.
Hilfe bei Mietschulden: Tausende Delogierungen verhindert
Der Wohnschirm wurde ursprünglich in der Corona-Zeit eingeführt und soll Menschen in finanziellen Notlagen unterstützen, bevor sie ihre Wohnung verlieren. Konkret werden etwa Mietrückstände übernommen oder Betroffene bei einem notwendigen Wohnungswechsel unterstützt.
Die Zahlen zeigen die Bedeutung der Maßnahme: Zuletzt konnten rund 4.000 Menschen vor einer Delogierung bewahrt werden. Insgesamt haben seit Einführung des Programms etwa 40.000 Personen Unterstützung erhalten. Laut Regierung ist diese Prävention deutlich günstiger als die Folgekosten von Obdachlosigkeit.
Einigkeit im Parlament – aber unterschiedliche Schwerpunkte
Trotz einstimmiger Zustimmung gab es im Nationalrat unterschiedliche Zugänge. ÖVP und NEOS betonten, dass es sich um eine befristete Verlängerung handle und die eigentliche Zuständigkeit bei den Bundesländern liege. Die FPÖ stimmte ebenfalls zu, übte jedoch Kritik an der Verteilung der Mittel. Die Grünen unterstützten die Maßnahme, brachten aber zusätzliche Forderungen im Kampf gegen Armut ein.
Auch Schulstarthilfe verlängert
Neben dem Wohnschirm wurde auch die Schulstarthilfe für Kinder aus Sozialhilfehaushalten verlängert. Diese Unterstützung beträgt 150 Euro pro Auszahlung, wird zweimal jährlich gewährt und kommt rund 50.000 Schülerinnen und Schülern zugute. Die Hilfe erfolgt in Form von Gutscheinen oder Bezahlkarten für Schulartikel.
Pflege: Mehr Kontrolle und klarere Regeln
Zusätzlich hat der Nationalrat Änderungen im Pflegebereich beschlossen. Künftig kann die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen stärker eingreifen, wenn sie Hinweise auf eine unzureichende Pflege erkennt. In solchen Fällen darf sie zuständige Stellen informieren und mehr Daten zur Lebenssituation der Betroffenen erheben.
Auch beim Angehörigenbonus wurden die Regeln präzisiert: Der Anspruch endet künftig mit dem Monatsende, in dem die Voraussetzungen wegfallen, etwa bei Überschreiten der Einkommensgrenze oder beim Tod der pflegebedürftigen Person.
Fokus auf Prävention und soziale Absicherung
Mit der Verlängerung des Wohnschirms setzt Österreich weiter auf frühzeitige Hilfe, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Gleichzeitig werden bestehende Sozialleistungen wie die Schulstarthilfe fortgeführt und Kontrollmechanismen im Pflegebereich ausgebaut. Ziel ist es, soziale Probleme früh abzufedern und langfristig höhere Kosten zu vermeiden.
(fd/apa)