1000 Euro Strafe für Familie
Wiener kaufen French Bulldog
(26.08.2026) Eine Wiener Familie muss 1000 Euro Strafe zahlen, nachdem sie eine Französische Bulldogge mit äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen gekauft hatte. Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, wurde der Fall durch Fotos des Welpen auf Facebook bekannt. Eine Tierschutzorganisation erstattete Anzeige – das zuständige Magistratische Bezirksamt leitete daraufhin ein Verwaltungsstrafverfahren ein.
French Bulldog „Emmi“ mit mehreren Qualzuchtmerkmalen
Die Familie hatte ihren Welpen „Emmi“ stolz in sozialen Netzwerken präsentiert. Auf den Bildern waren laut Bericht mehrere Merkmale zu erkennen, die als problematisch gelten: ein stark verkürzter beziehungsweise deformierter Schädel, ausgeprägte Hautfalten, ein sehr kurzer Schwanz und eine Merle-Fellzeichnung.
Solche Merkmale können bei betroffenen Hunden mit erheblichen gesundheitlichen Problemen verbunden sein. Bei kurzköpfigen Rassen wie der Französischen Bulldogge treten beispielsweise Atemprobleme, Überhitzung, Augen- und Hauterkrankungen sowie Beschwerden des Bewegungsapparats auf.
Kauf von Qualzucht-Tieren ist in Österreich verboten
Entscheidend an dem Wiener Fall ist: Nicht nur die problematische Zucht kann rechtliche Konsequenzen haben. Nach Paragraf 8 des österreichischen Tierschutzgesetzes ist es auch verboten, nicht landwirtschaftlich genutzte Tiere mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen zu importieren, zu erwerben, zu vermitteln oder weiterzugeben.
Verstöße gegen diese Bestimmung gelten als Verwaltungsübertretung. Nach Paragraf 38 Tierschutzgesetz sind dafür Geldstrafen von bis zu 7500 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 15.000 Euro, möglich.
Im konkreten Wiener Fall wurde laut „Krone“ eine Strafe von 1000 Euro verhängt.
Facebook-Fotos führten zur Anzeige
Auslöser für das Verfahren waren offenbar die öffentlich geposteten Bilder des Welpen. Eine Tierschutzorganisation erkannte darauf nach eigenen Angaben äußerlich sichtbare Qualzuchtmerkmale und meldete den Fall den Behörden.
Auch das Präsentieren von Tieren mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen ist in Österreich seit Anfang 2025 ausdrücklich eingeschränkt. Paragraf 8b des Tierschutzgesetzes verbietet unter anderem das Ausstellen oder Präsentieren solcher Tiere.
Tierschutzombudsfrau warnt Käufer
Wiens Tierschutzombudsfrau Eva Persy appelliert deshalb an Menschen, beim Hundekauf nicht nur auf das Aussehen zu achten. Jeder Kauf beeinflusse, welche Tiere künftig weitergezüchtet werden. Wer extreme und gesundheitlich problematische Merkmale nicht unterstützt, könne Tierleid verhindern und gleichzeitig rechtliche Konsequenzen vermeiden.
Die Stadt Wien weist ebenfalls darauf hin, dass für Zucht und Verkauf von Tieren klare tierschutzrechtliche Vorgaben gelten und Züchter ihre Tätigkeit grundsätzlich melden beziehungsweise entsprechende Bewilligungen benötigen.
Was gilt als Qualzucht?
Von Qualzucht spricht man, wenn bestimmte gezielt gezüchtete Merkmale bei einem Tier mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen verbunden sein können. Dazu zählen etwa extrem kurze Schnauzen, stark ausgeprägte Hautfalten, Fehlstellungen, hervortretende Augen oder bestimmte genetisch problematische Fellmerkmale.
Betroffen sein können unter anderem Französische und Englische Bulldoggen, Möpse oder Cavalier King Charles Spaniels, aber auch Katzenrassen wie Scottish Fold oder Perserkatzen.
Der Wiener Fall zeigt damit deutlich: Wer in Österreich einen Hund mit klar erkennbaren Qualzuchtmerkmalen kauft, kann selbst bestraft werden – auch wenn er das Tier nicht gezüchtet hat.
(fd/krone)