Autoraser in Wels

Mordversuch: 5 Jahre Haft

(08.09.2026) Ein 30-jähriger Deutscher ist heute am Landesgericht Wels in Oberösterreich wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann war im Februar auf der Welser Autobahn A25 mit rund 150 km/h auf einen Bauarbeiter zugefahren, der sich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnte. Danach lieferte sich der Raser mit der Polizei eine rund 160 Kilometer lange Verfolgungsjagd bis nach Niederösterreich.

Mit 150 km/h auf Bauarbeiter zu

Der Vorfall ereignete sich am 9. Februar 2026. Die A25 war im Bereich Terminal Wels wegen Bodenmarkierungsarbeiten komplett gesperrt. Vor der Sperre hatte sich bereits ein mehrere hundert Meter langer Stau gebildet.

Laut Staatsanwaltschaft schlängelte sich der Autofahrer zwischen den wartenden Fahrzeugen beziehungsweise über den Pannenstreifen nach vorne, ignorierte eine Straßensperre und LED-Warner und fuhr in den abgesperrten Baustellenbereich. Dort soll er mit etwa 150 km/h direkt auf einen Arbeiter zugerast sein – ohne zu bremsen oder auszuweichen.

Der Bauarbeiter bemerkte die Gefahr laut Ermittlungen auch deshalb rechtzeitig, weil er das Folgetonhorn der verfolgenden Polizei hörte. Er sprang im letzten Moment zur Seite und blieb dadurch am Leben. Gerade dieses Verhalten wertete die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord.

Nach dem Zwischenfall in Wels setzte der 30-Jährige seine Flucht fort. Über die A25 und die Westautobahn A1 führte die Verfolgungsjagd rund 160 Kilometer quer durch Oberösterreich bis nach Altlengbach in Niederösterreich.

Dabei soll der Mann Geschwindigkeiten von bis zu 240 km/h erreicht haben. Laut Anklage versuchte er zudem mehrfach, Polizeifahrzeuge zu rammen oder von der Fahrbahn abzudrängen. Insgesamt waren neun Polizisten an der Verfolgung beteiligt. An Einsatzfahrzeugen entstand ein Schaden von mehr als 25.000 Euro.

Erst in Altlengbach konnte die Polizei den Wagen einkesseln und den Fahrer festnehmen.

Angeklagter sprach von „Tunnelblick“

Vor Gericht bestritt der 30-Jährige, den Bauarbeiter töten zu wollen. Sein Verteidiger Michael Lanzinger argumentierte, sein Mandant habe sich damals in einer extremen psychischen Ausnahmesituation befunden und unter einem „Tunnelblick“ gelitten.

Eine psychiatrische Sachverständige stellte allerdings fest, dass der Deutsche zurechnungsfähig war. Eine psychische Erkrankung wurde nicht diagnostiziert. Beschrieben wurde der Angeklagte jedoch als extrem zwanghaft und innerlich stark unter Druck stehend.

Nicht nur Mordversuch angeklagt

Neben dem versuchten Mord am Bauarbeiter musste sich der Mann wegen einer ganzen Reihe weiterer Vorwürfe verantworten. Dazu gehörten unter anderem Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung, schwere Nötigung und Sachbeschädigung. Bei einem Teil dieser Vorwürfe zeigte er sich geständig.

Der Prozess hatte bereits am 14. Juli begonnen, war damals allerdings vertagt worden. Am 8. September folgten die Schlussplädoyers und die Entscheidung der Geschworenen.

Fünf Jahre Haft wegen versuchten Mordes

Anders als bei einem ähnlich spektakulären Raser-Prozess in Wels im Vorjahr folgten die Geschworenen diesmal beim zentralen Vorwurf der Sicht der Staatsanwaltschaft: Das Zufahren auf den Bauarbeiter wurde als Mordversuch gewertet.

Der 30-Jährige erhielt dafür und für die weiteren Delikte eine fünfjährige Freiheitsstrafe.

Der Fall ist auch deshalb bemerkenswert, weil österreichische Gerichte bei extrem gefährlichen Rasereien zunehmend prüfen, ob nicht nur Verkehrs- oder Körperverletzungsdelikte, sondern bei entsprechendem Vorsatz sogar versuchter Mord vorliegt. 2024 war etwa ein Autoraser in Wien wegen versuchten Mordes an zwei Polizisten zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, nachdem diese ebenfalls nur durch einen Sprung zur Seite einer Kollision entgehen konnten.

(fd/apa)

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