Sozialhilfe neu in Österreich
Geld für Deutschkurse?
(08.09.2026) Bei der geplanten Sozialhilfe neu von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) könnte es für arbeitsfähige Bezieher künftig spürbar weniger Geld geben, wenn sie Deutsch-, Integrations- oder Arbeitsmarktauflagen nicht erfüllen. Die volle Leistung soll laut Entwurf erst nach bestimmten Integrationsschritten und etwa 13 Wochen vollversicherungspflichtiger Beschäftigung oder einer AMS-Maßnahme erreicht werden. Wie hoch die Differenz zwischen Grundbetrag und voller Sozialhilfe konkret ausfällt, ist bislang noch nicht veröffentlicht – politisch sorgt genau diese Kopplung von Geld, Deutsch und Arbeitswilligkeit bereits für Streit.
Ein Kernstück der Reform ist eine zweistufige Integrationsbeihilfe. Wer arbeitsfähig ist, soll zusätzliche Leistungen erhalten, wenn konkrete Integrations- und Arbeitsmarktschritte erfüllt werden.
Der erste Zuschlag soll etwa durch einen Pflichtschulabschluss oder den Nachweis von Deutscherwerb und Wertevermittlung erreicht werden. Für einen zweiten Zuschlag sollen Betroffene entweder bereits mindestens 13 Wochen vollversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein oder an einer Maßnahme des AMS teilgenommen haben.
Das Regierungsprogramm sieht grundsätzlich ebenfalls eine Integrationsphase und eine stärkere Einbindung des AMS bei arbeitsfähigen Sozialhilfebeziehern vor.
Nicht alle Betroffenen sollen diese Voraussetzungen erfüllen müssen. Ausnahmen sind unter anderem für Kinder, Menschen mit Behinderungen, Personen mit Betreuungspflichten und Menschen im Regelpensionsalter vorgesehen.
13. und 14. Gehalt sollen nicht angerechnet werden
Für Erwachsene soll es stärker vereinheitlichte Leistungen geben. Als Orientierung dient der Ausgleichszulagenrichtsatz. Damit soll der derzeitige Flickenteppich zwischen den Bundesländern zumindest teilweise beendet werden.
Außerdem sollen Sonderzahlungen wie der 13. und 14. Bezug bundesweit nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden.
Ganz verschwinden werden Unterschiede zwischen den Bundesländern nach dem derzeitigen Entwurf aber offenbar nicht. Genau das sorgt bereits für politischen Streit.
Kinder bekommen Mindestbetrag und Sachleistungskarte
Besonders stark greift die Reform bei Kindern in Sozialhilfe-Haushalten ein. Künftig sollen österreichweit Mindestsätze für Kinder gelten. Dieser Betrag soll in zwei Teile geteilt werden: einen Geldbetrag und einen Teil als Sachleistung.
Diese Sachleistung soll über eine digitale Sachleistungskarte beziehungsweise App abgewickelt werden. Damit könnten beispielsweise Ausgaben für Schule, Kleidung oder andere notwendige Leistungen für Kinder finanziert werden. Wichtig: Auch Kinder von Eltern, die aus gesundheitlichen oder anderen anerkannten Gründen nicht arbeiten können, sollen Anspruch darauf haben.
Teilhabekarte oberhalb der Sozialhilfegrenze
Neu geplant ist außerdem eine Teilhabekarte für Kinder aus Familien, deren Einkommen zwar zu hoch für Sozialhilfe ist, die finanziell aber trotzdem stark belastet sind.
Die Karte soll unter anderem Zugang zu Schul- und Sportartikeln, Hygieneprodukten, Lernunterstützung, Ferienangeboten, Freizeitaktivitäten und Vereinen ermöglichen. Dafür sollen ab 2027 jährlich 60 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Das passt zu den bereits im Bundesbudget vorgesehenen zusätzlichen Mitteln zur Bekämpfung von Kinderarmut, bei denen ausdrücklich stärker auf Sachleistungen gesetzt werden soll.
Zusätzlich will das Sozialministerium den Kindermehrbetrag von derzeit 700 auf 1.000 Euro erhöhen.
Menschen mit Behinderung sollen stärker geschützt werden
Auch für Menschen mit Behinderungen enthält der Entwurf Verbesserungen. Geplant ist unter anderem ein doppelter Vermögensfreibetrag.
Therapeutische Taschengelder und vergleichbare Zahlungen sollen künftig nicht mehr als Einkommen angerechnet werden. Zudem sollen Eltern bis zum 25. Geburtstag eines Kindes mit Behinderung nicht mehr auf Unterhalt geklagt werden müssen.
Warum Wien wieder im Zentrum der Debatte steht
Politisch besonders heikel ist die Frage, wie stark die Bundesländer künftig noch von den bundesweiten Regeln abweichen dürfen. Vor allem Wien steht dabei im Mittelpunkt.
Die Wiener ÖVP kritisiert, dass der Entwurf für Kinder offenbar nur Mindestsätze statt verbindlicher Höchstgrenzen vorsieht. Bundesländer könnten damit weiterhin höhere Leistungen auszahlen. ÖVP-Wien-Chef Markus Figl spricht deshalb von einer möglichen „Lex Hacker“ und fordert strengere Obergrenzen sowie eine Staffelung der Leistungen bei mehreren Kindern.
Hintergrund sind seit Jahren politische Debatten über vergleichsweise hohe Sozialhilfezahlungen in Wien, insbesondere bei großen Familien. Die neue Reform soll das System zwar österreichweit vereinheitlichen, würde den Ländern nach bisherigem Stand aber weiterhin einen gewissen Spielraum lassen.
Wien ändert Sozialhilfe bereits – mehr Menschen fanden Jobs
Dass Änderungen bei Sozialleistungen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben können, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Wien. Nachdem subsidiär Schutzberechtigte dort aus der Mindestsicherung genommen wurden, sank die Zahl der arbeitslos gemeldeten oder in Schulungen befindlichen Personen dieser Gruppe innerhalb eines Jahres von 8.590 auf 5.486 – ein Minus von rund 36 Prozent.
Gleichzeitig stieg die Zahl der Jobaufnahmen bis Ende Mai von 1.609 auf 2.192. Sozialorganisationen weisen allerdings darauf hin, dass ein Teil der Betroffenen dadurch auch stärker von Armut bedroht sei.
FPÖ spricht von „Irrsinn“
Von der FPÖ kommt scharfe Kritik. Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch bezeichnet die Pläne als „reinsten Irrsinn“ und wirft der SPÖ vor, damit zusätzliche Anreize für Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem zu schaffen.
Auch aus ÖVP- und FPÖ-geführten Bundesländern gibt es Widerstand gegen eine mögliche Lockerung bestehender strengerer Regeln. Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) kündigte bereits an, nur einem Modell zuzustimmen, das Niederösterreich nicht mehr kostet. Der steirische Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) lehnt eine „Verwässerung“ der bestehenden Regeln ab.
Sozialhilfe neu soll 2027 kommen
Der derzeitige Zeitplan sieht ein Inkrafttreten der Sozialhilfe neu mit 1. Jänner 2027 vor. Bis dahin sind aber noch einige Hürden zu nehmen: Zunächst müssen sich SPÖ, ÖVP und NEOS innerhalb der Bundesregierung einigen, anschließend spielen auch die Bundesländer eine wesentliche Rolle.
Damit stehen die großen Eckpunkte zwar fest – mehr Einheitlichkeit, Integration über Deutsch und Arbeit, Sachleistungen für Kinder und zusätzlicher Schutz für Menschen mit Behinderungen –, konkrete Beträge und Details können sich in den Verhandlungen aber noch ändern.
(fd/apa)