Benko: Schuldspruch bestätigt

OGH-Urteil

(02.07.2026) Der Oberste Gerichtshof in Wien bestätigt heute den erstinstanzlichen Schuldspruch gegen René Benko. Ein teilweiser Freispruch wird aufgehoben und muss jetzt neu verhandelt werden. Benko selbst war heute nicht anwesend.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Benko betrügerische Krida vor. Er soll den Gläubiger:innen im Insolvenzverfahren der Signa-Gruppe 300.000 Euro unterschlagen haben. Stattdessen schenkte er die Summe seiner Mutter.

Als erste gerichtliche Instanz entschied im Oktober 2025 das Landesgericht Innsbruck. Benko ist nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er erlangt aber einen Teilfreispruch für eine angebliche Mietvorauszahlung an seine Mutter für die Villa der Familie in Innsbruck. Daraufhin legen beide Parteien Rechtsmittel ein. Die Verteidigung gegen die Verurteilung und die WKStA gegen den Freispruch.

Der Oberste Gerichtshof folgt mit der heutigen Entscheidung der Empfehlung der Generalprokuratur. Die Verurteilung ist jetzt rechtskräftig gültig. Das Landesgericht Innsbruck muss sich aber erneut mit den Anklagepunkten des eigentlichen Freispruches und dem Strafmaß beschäftigen und sie neu verhandeln.

(APA/LP)

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