Bub (12) überfahren!
Es war Mord!
(18.05.2026) Der Tod eines zwölfjährigen Jungen auf einem Supermarktparkplatz in Baden-Württemberg hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Nun ist das Urteil gefallen: Das Landgericht Heilbronn verurteilte den mittlerweile 18-jährigen Fahrer wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.
Tragödie auf Supermarktparkplatz
Der tödliche Vorfall ereignete sich am 11. September 2025 auf einem Supermarktparkplatz im baden-württembergischen Niedernhall. Nach einem Streit zwischen Jugendlichen wurde der Zwölfjährige von einem Auto erfasst und tödlich verletzt. Besonders erschütternd: Die Eltern des Jungen saßen nach der Tat stundenlang völlig verzweifelt am Parkplatz, während Polizei und Rettungskräfte den Bereich absperrten. Das Kind starb noch am Unfallort.
Gericht sieht vorsätzliche Tötung nach Streit
Nach Überzeugung des Gerichts handelte der damals 17-jährige Fahrer nicht fahrlässig, sondern erfasste den Jungen nach einem Streit gezielt mit seinem Auto. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, aus Wut und Vergeltung gehandelt zu haben. Dieses Motiv wertete das Gericht als sogenanntes Mordmerkmal. Deshalb wurde der mittlerweile 18-Jährige wegen Mordes verurteilt. Laut Anklage soll das Opfer nach dem Zusammenstoß noch mehr als 20 Meter mitgeschleift worden sein.
Streit soll Auslöser der Eskalation gewesen sein
Dem tödlichen Vorfall war laut Ermittlungen ein Streit zwischen dem Zwölfjährigen und einem Freund des Angeklagten vorausgegangen. Dabei soll es zu gegenseitigen Beleidigungen gekommen sein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe der Junge auch den gehbehinderten Freund des Angeklagten beschimpft und gedroht, das Auto zu beschädigen. Die Ermittler sahen darin schließlich das Motiv für die spätere Tat.
Verteidigung sprach von Fahrfehler
Die Verteidigung zeichnete im Prozess ein völlig anderes Bild. Der Angeklagte habe den Parkplatz lediglich verlassen wollen und wegen mangelnder Erfahrung mit seinem neuen Auto einen Fahrfehler gemacht. Über seinen Anwalt ließ der 18-Jährige erklären:
„Ich spürte nur einen Schlag, als wäre ich gegen einen Bordstein gefahren.“
Den Jungen habe er nicht gesehen. Die Verteidigung sprach deshalb von einem tragischen Unfall und forderte lediglich Maßnahmen nach dem Jugendstrafrecht statt einer langen Haftstrafe.
Gericht verhängt mehrjährige Jugendstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Jugendstrafe gefordert. Das Gericht verhängte schließlich sechs Jahre und sechs Monate Haft nach Jugendstrafrecht. Zusätzlich wurde dem 18-Jährigen die Fahrerlaubnis entzogen. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.
Fall löste bundesweite Diskussionen aus
Der Fall sorgte in ganz Deutschland für Diskussionen über Jugendgewalt, Aggression im Straßenverkehr und die Verantwortung junger Autofahrer. Besonders die Bilder der verzweifelten Eltern am Tatort bewegten viele Menschen weit über Baden-Württemberg hinaus.
(fd)