3 Jahre Haft für "Gunkl"

2,5 Jahre für Mutter und Oma

(22.10.2026) (Update 13:30 Uhr; update 14:20 Uhr) Das Urteil im aufsehenerregenden „Gunkl“-Prozess ist gefallen: Der österreichische Kabarettist Günther Paal (64) wurde am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und im Zusammenhang mit sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Auch die Mutter und die Großmutter des betroffenen Mädchens wurden wegen Erpressung schuldig gesprochen. Sie erhielten Haftstrafen von zwei Jahren und drei Monaten beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten. Alle drei Strafen wurden unbedingt ausgesprochen.

Drei Jahre Gefängnis für Günther Paal alias „Gunkl“

Am Donnerstag, 22. Oktober 2026, fiel am Wiener Landesgericht das Urteil in einem der aufsehenerregendsten österreichischen Strafprozesse der vergangenen Wochen. Der als „Gunkl“ bekannte Kabarettist Günther Paal wurde zu drei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Der 64-Jährige wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und wegen des Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial schuldig gesprochen. Bereits zu Beginn des Prozesses hatte Paal die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt.

Auch die beiden mitangeklagten Frauen wurden verurteilt. Die Erstangeklagte erhielt zwei Jahre und drei Monate Haft, die Zweitangeklagte zwei Jahre und neun Monate. Beide Frauen müssen sich wegen Erpressung verantworten. Die Zuordnung der jeweiligen Strafhöhe zu Mutter und Großmutter ergibt sich aus ihrer Stellung im Verfahren.

Keine der drei verhängten Freiheitsstrafen wurde bedingt nachgesehen. Ob die Urteile rechtskräftig werden, hängt davon ab, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

Missbrauch eines damals dreijährigen Mädchens

Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein sexueller Übergriff im Jänner 2025 auf ein damals dreijähriges Mädchen. Das Kind ist die Tochter und Enkelin der beiden ebenfalls verurteilten Frauen.

Paal kannte die beiden Frauen bereits seit mehr als zehn Jahren und hatte mit ihnen eine langjährige, teilweise entgeltliche sexuelle Beziehung. Im Zuge dieser Treffen kam es nach den Feststellungen des Gerichts auch zu dem Missbrauch des Kindes.

Die Einzelheiten des Übergriffs wurden während des Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert, um die Privatsphäre des Mädchens zu schützen.

Die Rechtsvertreterin des Kindes appellierte ausdrücklich an die Medien, keine Details aus dessen Intimsphäre zu veröffentlichen. Das Mädchen befindet sich inzwischen in der Obhut der Wiener Kinder- und Jugendhilfe.

Hunderte Missbrauchsdarstellungen auf Computer entdeckt

Ein weiterer wesentlicher Anklagepunkt betraf die Daten, die Ermittler bei einer Hausdurchsuchung in Paals Wohnung sichergestellt hatten.

Auf einem Computer fanden die Ermittler 960 Bilddateien und 19 Videodateien mit sexualbezogenen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger. Diese Dateien hatte sich der Kabarettist nach eigenen Angaben bereits vor Jahren im Internet beschafft.

Vor Gericht erklärte Paal, dass er entsprechendes Material auch gemeinsam mit den beiden Frauen angesehen habe. Er räumte ein, dass er sich die Dateien über einschlägige Internetforen besorgt hatte.

Der Besitz dieses Materials war Teil der Anklage und floss in die strafrechtliche Beurteilung ein.

„Ich hab' gedacht, ich hab's im Griff“

Während seiner Einvernahme sprach Paal auch über sein eigenes Verhalten und die Frage, weshalb er nicht früher therapeutische Hilfe gesucht hatte.

Auf die Frage des Richters antwortete er: „Ich hab' gedacht, ich hab's im Griff. Diese Idee hat sich als Irrtum erwiesen.“

Der Kabarettist erklärte außerdem, dass er inzwischen einen Therapieplatz gefunden und bereits zwei Sitzungen absolviert habe. Ob er an einer pädophilen Störung leide, wollte er letztlich medizinisch beurteilen lassen.

Auch die Frage nach seiner persönlichen Verantwortung wurde im Prozess behandelt. Paal hatte bereits vor der Gerichtsverhandlung in einer öffentlichen Videobotschaft erklärt, dass er Schuld auf sich geladen habe und sein Verhalten zutiefst bereue.

Mutter und Großmutter haben ihn um 159.000 Euro erpresst

Neben dem sexuellen Übergriff stand eine umfangreiche Erpressung im Mittelpunkt des Verfahrens. Die Mutter und die Großmutter des Mädchens sollen den Kabarettisten nach der Tat unter Druck gesetzt haben.

Laut Anklage drohten sie unter anderem damit, belastende Informationen und Fotos an Medien wie die Kronen Zeitung oder den ORF weiterzugeben. Paal erklärte vor Gericht, ihm sei klar gewesen, dass eine Veröffentlichung seine Karriere zerstören könnte.

Zwischen dem Übergriff im Jänner 2025 und Mai 2026 übergab der Kabarettist nach den Ermittlungen insgesamt 159.000 Euro in bar an die Frauen. Die Übergaben erfolgten teilweise in Kuverts an öffentlichen Orten, darunter ein Sportgeschäft, ein Kaffeehaus und Bahnhöfe.

Die beiden Frauen bekannten sich im Verfahren grundsätzlich zu den Erpressungsvorwürfen, machten in einzelnen Punkten aber unterschiedliche Angaben.

Frauen sollen Kind zu Paal in die Badewanne gesetzt haben

Ein besonders belastender Punkt kam während der Einvernahme des Kabarettisten zur Sprache. Nach Paals Darstellung sollen die Mutter und die Großmutter das damals kleine Mädchen eines Tages zu ihm in die Badewanne gesetzt haben.

Der Kabarettist bezeichnete diese Situation vor Gericht als befremdlich. Seine Verteidigung hatte bereits vor Prozessbeginn behauptet, dass ihm das Kind von den beiden Frauen gezielt „zugeführt“ worden sei.

Ob Mutter und Großmutter das Mädchen bewusst für einen sexuellen Übergriff zur Verfügung stellten, wurde durch ihre Verurteilungen wegen Erpressung nicht als eigenständiger Schuldspruch festgestellt. Beide Frauen standen in diesem Verfahren wegen der Erpressung vor Gericht, nicht wegen Beteiligung am sexuellen Missbrauch.

Selbstanzeige führte zur Festnahme der Frauen

Nachdem der finanzielle Druck immer größer geworden war, wandte sich Paal im Mai 2026 selbst an die Polizei und erstattete Anzeige.

Bei einer für den 5. Juni 2026 vorbereiteten weiteren Geldübergabe sollte er unter Einbindung der Ermittler zusätzliche 30.000 Euro bezahlen. Dabei wurde die jüngere Frau festgenommen.

Wenige Wochen später nahmen die Behörden auch ihre Mutter fest. Beide befanden sich bis zum Prozess in Untersuchungshaft.

Die anschließenden Ermittlungen führten zugleich zur Sicherstellung der Missbrauchsdarstellungen und zur Anklage gegen Paal selbst.

Demonstranten wettern gegen „linke Schickeria“

Schon vor Prozessbeginn hatte die Verhandlung für politische Aufregung gesorgt. Vor dem Wiener Landesgericht versammelten sich rund 20 Demonstrierende aus dem Umfeld des rechtsextremen Aktivisten Martin Rutter.

Die Teilnehmer entrollten ein Transparent mit der Aufschrift „Stoppt jetzt politisch geförderten Kindesmissbrauch!“. Auf weiteren Plakaten stand „Finger weg von unseren Kindern“.

Die Demonstrierenden kritisierten einen angeblichen „Promi-Bonus“, vermeintlichen „Täterschutz“ und aus ihrer Sicht zu milde Strafen. Sie wetterten außerdem gegen die sogenannte „linke Schickeria“, der sie vorwarfen, sich nicht ausreichend von dem Kabarettisten zu distanzieren.

Für eine politische Förderung von Kindesmissbrauch oder eine bevorzugte Behandlung Paals im Strafverfahren wurden bei der Kundgebung keine Belege vorgelegt.

Gericht verhängt ausschließlich unbedingte Haftstrafen

Für Günther Paal hatte der gesetzliche Strafrahmen im konkreten Verfahren sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen. Die beiden wegen schwerer Erpressung angeklagten Frauen mussten mit einem bis zehn Jahren Haft rechnen.

Mit drei Jahren unbedingter Haft für Paal und den ebenfalls unbedingten Strafen für die Frauen hat das Wiener Landesgericht nun entschieden, dass alle drei für die ihnen zur Last gelegten Taten strafrechtlich verantwortlich sind.

Das Urteil fiel unter großem Medieninteresse. Der Große Schwurgerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt, zahlreiche Polizisten und Beamte des Staatsschutzes waren im Einsatz.

Ob die Schuldsprüche bereits rechtskräftig sind, war unmittelbar nach der Urteilsverkündung noch nicht bekannt.

(fd/krone/apa)

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