"Gunkl" mit Selbstanzeige!
Kindesmissbrauch?
(16.09.2026) (Update 13:30, Update 14:50) Gegen den österreichischen Kabarettisten und Schauspieler Günther „Gunkl“ Paal läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien. Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, geht es um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie um den Besitz von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger. Gleichzeitig wird gegen zwei Frauen wegen des Verdachts der schweren Erpressung ermittelt. Eine Anklage gegen Paal liegt nach bisher öffentlich bekannten Informationen nicht vor. Für ihn und alle weiteren Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Anwalt bestätigt Ermittlungsverfahren seit Mai
Paals Rechtsanwalt Florian Höllwarth bestätigte gegenüber der „Krone“, dass gegen seinen Mandanten seit Mai 2026 ermittelt werde. Die Vorwürfe lägen teilweise mehr als 13 Jahre zurück. Zudem habe Paal laut seinem Anwalt eine „umfassende Selbstanzeige“ erstattet. Zu deren konkretem Inhalt machte die Verteidigung allerdings keine Angaben.
Wichtig ist deshalb die rechtliche Einordnung: Aus der öffentlich bestätigten Selbstanzeige allein lässt sich nicht ableiten, welche konkreten Vorwürfe Paal eingeräumt oder bestritten hat. Solange der Inhalt nicht bekannt ist, sollte sie daher nicht mit einem umfassenden Geständnis gleichgesetzt werden.
Staatsanwaltschaft bestätigt zwei Verdachtsfälle
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Judith Ziska, bestätigte der „Kronen Zeitung“ das Ermittlungsverfahren. Die Behörde ermittle in zwei Verdachtsfällen. Nach den veröffentlichten Angaben geht es um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines unmündigen Kindes und um den Besitz von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger. Der von der Staatsanwaltschaft genannte mögliche Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft.
Nach dem Bericht der „Krone“ soll sich einer der Verdachtsfälle auf die Tochter einer früheren Lebensgefährtin Paals beziehen. Da die Ermittlungen noch laufen und bisher kein Gericht über die Vorwürfe entschieden hat, handelt es sich dabei ausdrücklich um nicht rechtskräftig festgestellte Vorwürfe.
„Krone“ berichtet über Fund bei Hausdurchsuchung
Im Zuge einer Hausdurchsuchung sollen Ermittler laut „Kronen Zeitung“ außerdem Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen sichergestellt haben. Auch dieser Punkt ist Teil des laufenden Verfahrens. Welche Daten konkret gefunden wurden, wie sie rechtlich bewertet werden und ob daraus eine Anklage entsteht, ist derzeit noch offen.
Gleichzeitig Ermittlungen wegen schwerer Erpressung
Der Fall hat noch einen zweiten Ermittlungsstrang. Paal erstattete nach Angaben seines Anwalts gleichzeitig Anzeige gegen zwei Frauen wegen des Verdachts der schweren Erpressung. Laut „Krone“ sollen die Frauen Geld für ihr Stillschweigen verlangt haben. Medien berichten von Zahlungen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro. Auch diese Vorwürfe sind Gegenstand eines laufenden Verfahrens, weshalb für die beiden Frauen ebenfalls die Unschuldsvermutung gilt.
Paal befindet sich auf freiem Fuß
Gegen Paal wurde nach den bisher veröffentlichten Informationen keine Untersuchungshaft verhängt. Laut „Krone“ sieht die Justiz derzeit keine entsprechende Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Ob die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen tatsächlich Anklage erhebt, steht noch nicht fest.
Auftritte auf unbestimmte Zeit verschoben
Auch Paals Bühnenprogramm ist derzeit betroffen. Seine für den 15. September 2026 geplante Premiere des neuen Programms „Apropos übrigens“ im Wiener Stadtsaal sowie mehrere weitere September-Termine werden auf der offiziellen Seite seiner Künstlervertretung derzeit als „aus gesundheitlichen Gründen auf unbestimmt verschoben“ geführt. Ein Zusammenhang mit dem laufenden Ermittlungsverfahren wird dort nicht hergestellt.
Ermittlungen stehen noch am Anfang
Günther Paal ist seit Jahrzehnten als „Gunkl“ auf österreichischen Kabarettbühnen sowie aus Fernsehformaten wie „Dorfers Donnerstalk“ und den „Science Busters“ bekannt. Die jetzt öffentlich gewordenen Vorwürfe wiegen schwer. Entscheidend bleibt allerdings die Trennung zwischen Verdacht, Ermittlung und erwiesener Straftat: Derzeit läuft ein Ermittlungsverfahren, über eine Anklage oder gar eine Verurteilung ist noch nicht entschieden worden.
(fd/krone)