Kind (3) stirbt in Wien
Mutmaßliche Fehlbehandlung?
(17.07.2026) Vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien wird derzeit der Tod einer Dreijährigen aufgearbeitet. Die Eltern werfen einer Kinderärztin, der Stadt Wien und dem Roten Kreuz mehrere Fehlentscheidungen vor, die zum Tod ihrer Tochter geführt haben sollen. Wie die „Krone“ berichtet, gehe es der Familie dabei nicht in erster Linie um Geld, sondern um die vollständige Aufklärung des Falls.
Dreimal nach Hause geschickt
Laut „Krone“ begann alles im Februar 2024, als das Mädchen mit Fieber aus dem Kindergarten abgeholt wurde. In einem Kinderspital wurde zunächst ein Magen-Darm-Infekt vermutet. Anschließend suchten die Eltern ihre Tochter noch zweimal bei einer Kinderärztin vor – beide Male wurde das Kind wieder nach Hause geschickt.
In der darauffolgenden Nacht verschlechterte sich der Zustand der Dreijährigen massiv. Die Mutter alarmierte schließlich den Notruf.
Schwere Vorwürfe gegen Rettung und Klinik
Die Eltern kritisieren auch den Rettungseinsatz. Laut „Krone“ sei kein Notarzt, sondern lediglich ein Krankentransport entsandt worden. Das Mädchen wurde anschließend in eine Klinik des Wiener Gesundheitsverbundes gebracht, dort aber laut den Vorwürfen nicht als akuter Notfall behandelt. Wenig später starb die Dreijährige. Als Todesursache wurde später eine schwere Lungenentzündung infolge einer Influenza-Erkrankung festgestellt.
Alle Beklagten weisen Verantwortung zurück
Die Familie wird von Rechtsanwalt Sascha Flatz vertreten. Er erklärte laut „Krone“, seine Mandanten wollten vor allem klären lassen, wie es zu der aus seiner Sicht „völlig inakzeptablen Verkettung von Fehlentscheidungen“ kommen konnte.
Die beklagte Kinderärztin, die Stadt Wien und das Rote Kreuz weisen sämtliche Vorwürfe zurück. Auch der Wiener Gesundheitsverbund erklärte gegenüber der „Krone“, eine interne Prüfung habe keine Hinweise auf eine Fehlbehandlung ergeben.
Medizinischer Gutachter soll Fall prüfen
Da zu Prozessbeginn keine Einigung erzielt werden konnte, wird nun ein gerichtlich bestellter Sachverständiger prüfen, ob Behandlungsfehler vorlagen und ob der Tod des Mädchens möglicherweise hätte verhindert werden können. Das Verfahren wurde vertagt.
(fd/krone)