Cobra-Beamter im Visier!

Frau (34) erdrosselt?

(24.09.2026) Im Fall der im Jänner getöteten 34-jährigen Frau aus Tillmitsch hat die Staatsanwaltschaft Graz nun Mordanklage gegen einen 31-jährigen Cobra-Beamten erhoben. Der Polizist soll die Frau am 9. Jänner 2026 mit einem Gürtel erdrosselt und ihre Leiche anschließend in einem Waldstück nahe seinem Wohnhaus vergraben haben.

Der Mann muss sich wegen des Verbrechens des Mordes und wegen Störung der Totenruhe vor Gericht verantworten. Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht. Der Beschuldigte bestreitet, die Frau vorsätzlich getötet zu haben. Dass er ihre Leiche vergraben hat, räumt er hingegen ein.

Frau verschwand nach Treffen mit Cobra-Beamten

Die 34-Jährige war nach einem Treffen mit dem damaligen 30-jährigen Polizeibeamten am 9. Jänner spurlos verschwunden. Nachdem sie nicht nach Hause gekommen war, erstattete ihre Mutter am folgenden Tag eine Vermisstenanzeige.

Mehrere Tage lang wurde intensiv nach der Steirerin gesucht. Bei Befragungen durch die Kriminalpolizei soll sich der Cobra-Beamte schließlich in Widersprüche verstrickt und falsche Angaben gemacht haben. Dadurch rückte er zunehmend in den Fokus der Ermittler.

Beschuldigter sprach von einem „Unfall“

Nachdem sich der Verdacht gegen ihn erhärtet hatte, räumte der Mann ein, dass die vermisste Frau tot sei und er mit ihrem Tod in Verbindung stehe. Eine vorsätzliche Tötung bestritt er jedoch und sprach von einem „Unfall“.

Der Beschuldigte gab schließlich auch an, die Leiche in einem Waldstück nahe seinem Elternhaus vergraben zu haben. An der von ihm genannten Stelle fanden Ermittler später die sterblichen Überreste der 34-Jährigen.

Staatsanwaltschaft geht von Erdrosseln mit Gürtel aus

Nach Abschluss der Ermittlungen kommt die Staatsanwaltschaft Graz zu einem anderen Schluss als der Beschuldigte. Laut Anklage soll der 31-Jährige die Frau mit einem Gürtel erdrosselt und damit vorsätzlich getötet haben.

Die anschließende Beseitigung und das Vergraben des Leichnams führen zusätzlich zum Vorwurf der Störung der Totenruhe. Im Strafverfahren wird nun geklärt, ob sich die Mordanklage vor Gericht beweisen lässt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Auch Ermittlungen wegen Waffen und Cobra-Material

Gegen den Polizisten lief außerdem ein weiteres Ermittlungsverfahren. Dabei ging es um den mutmaßlichen Diebstahl der Dienstwaffe eines Polizeikollegen, Ausbildungsmaterial des Einsatzkommandos Cobra Süd sowie um den unbefugten Besitz von Schusswaffen.

Dieses Verfahren wurde vorerst eingestellt. Die Staatsanwaltschaft behält sich allerdings ausdrücklich vor, die Ermittlungen nach Abschluss des Mordprozesses wieder aufzunehmen.

Bei Verurteilung droht lebenslange Haft

Für Mord sieht das österreichische Strafrecht eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bis zu lebenslanger Haft vor. Wann der 31-jährige Cobra-Beamte vor Gericht stehen wird, ist derzeit noch offen.

Der Fall hatte bereits im Jänner weit über die Steiermark hinaus für großes Aufsehen gesorgt. Mit der nun erhobenen Mordanklage beginnt die nächste entscheidende Phase des Verfahrens um den Tod der 34-jährigen Frau aus Tillmitsch.

(fd/apa)

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