Neue Stromtarife ab 2027
Was ändert sich für dich?
(13.10.2026) Große Änderung bei den Stromkosten in Österreich: Ab 1. Jänner 2027 gelten neue Regeln für die Berechnung der Stromnetzentgelte. Besonders betroffen sind Haushalte mit Elektroautos, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen. Wer viele Elektrogeräte gleichzeitig verwendet, könnte künftig mehr bezahlen. Wer seinen Stromverbrauch geschickt verteilt, kann dagegen Geld sparen. Die Regulierungsbehörde E-Control spricht von der größten Tarifreform seit 25 Jahren.
Neue Stromtarife: Was sich ab 2027 für Haushalte ändert
Österreich stellt sein bisheriges System der Stromnetzentgelte grundlegend um. Die neuen Vorschriften sollen das Stromnetz entlasten, kostspielige Ausbauten vermeiden und die Kosten gerechter auf die Verbraucher verteilen. Die Grundlage dafür bildet die neue Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V).
Bisher wurden die Netzkosten für Haushalte hauptsächlich danach berechnet, wie viele Kilowattstunden Strom verbraucht werden. Zusätzlich fiel eine Grundpauschale an. Künftig wird auch berücksichtigt, wie viel Strom ein Haushalt gleichzeitig aus dem Netz bezieht.
Wer beispielsweise sein Elektroauto lädt, während gleichzeitig die Wärmepumpe, der Elektroherd und die Waschmaschine laufen, kann dadurch höhere Netzkosten verursachen. Wer diese Geräte zeitlich versetzt verwendet, kann seine Rechnung hingegen reduzieren.
Hoher Stromverbrauch zur gleichen Zeit wird teurer
Eine der wichtigsten Neuerungen ist der sogenannte Leistungspreis. Dieser orientiert sich an der höchsten durchschnittlichen Strombezugsleistung innerhalb eines 15-Minuten-Zeitraums pro Monat. Besonders hohe Verbrauchsspitzen werden damit finanziell stärker berücksichtigt.
Derzeit entfallen bei Haushalten ungefähr 90 Prozent der Netzkosten auf den Stromverbrauch und rund zehn Prozent auf eine Grundpauschale. Dieses Verhältnis soll schrittweise verändert werden. Langfristig sollen 50 Prozent der Netzentgelte vom Verbrauch und 50 Prozent von der bezogenen Leistung abhängen.
Für einen durchschnittlichen Haushalt ohne besonders leistungsstarke Elektrogeräte erwartet die E-Control keine wesentlichen Veränderungen durch die neue Berechnungsweise. Besonders relevant wird die Reform für Haushalte, die mehrere große Stromverbraucher gleichzeitig betreiben.
Billigerer Strom im Sommer und erstmals auch im Winter
Eine weitere Neuerung betrifft den Zeitpunkt des Stromverbrauchs. Schon seit April 2026 gibt es in Österreich den sogenannten Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP). Dabei werden die verbrauchsabhängigen Netzentgelte zwischen 10 und 16 Uhr um 20 Prozent reduziert.
Dieser günstigere Zeitraum gilt vom 1. April bis 30. September und soll auch 2027 fortgesetzt werden. Hintergrund ist die hohe Stromproduktion durch Photovoltaikanlagen während der sonnigen Mittagsstunden.
Ab 1. Oktober 2027 kommt erstmals ein zusätzlicher Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP). Dieser gilt während der Wintermonate von Oktober bis März jeweils zwischen 23 Uhr und 5 Uhr morgens.
Wer beispielsweise sein Elektroauto nachts lädt oder elektrische Geräte gezielt in günstigere Zeitfenster verlegt, kann dadurch bei den Netzentgelten sparen. Voraussetzung ist ein Smart Meter, dessen Verbrauchsdaten im Viertelstundentakt ausgelesen werden können. Die endgültige Höhe der Wintervergünstigung wird noch gesondert festgelegt.
Bis zu 75 Prozent Rabatt bei flexibler Stromnutzung
Besonders interessant ist ein neues Modell für Haushalte mit Elektroautos, Wärmepumpen oder anderen steuerbaren Stromverbrauchern. Wer seinem Netzbetreiber erlaubt, bestimmte Teile seines Stromverbrauchs bei Bedarf vorübergehend zu begrenzen, kann einen Rabatt von 75 Prozent auf den Leistungspreis des flexiblen Anteils erhalten.
Dabei wird zwischen einer jederzeit verfügbaren Anschlussleistung und einem flexibel nutzbaren Anteil unterschieden. Der Netzbetreiber darf die vereinbarte flexible Leistung nur bei Bedarf einschränken, und zwar für maximal zweimal zwei Stunden pro Tag.
Ein Beispiel: Ein Haushalt verfügt über neun Kilowatt Anschlussleistung, wovon vier Kilowatt flexibel genutzt werden. Für diese vier Kilowatt würde dann nur noch ein Viertel des regulären Leistungspreises verrechnet. Die Vergünstigung betrifft allerdings nicht die gesamte Stromrechnung.
Auch bei Photovoltaikanlagen ändern sich die Regeln
Die Reform betrifft auch Haushalte, die selbst Strom erzeugen. Für Besitzer von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sollen die Netzanschlussgebühren künftig stärker davon abhängen, welche Kosten tatsächlich für den Anschluss entstehen und wie stark das örtliche Stromnetz belastet wird.
Wer eine Anlage dort errichtet, wo bereits ausreichend Netzkapazität vorhanden ist, soll finanziell profitieren. Für kleinere PV-Anlagen bis 15 Kilowattpeak (kWp) auf einem bestehenden Netzanschluss entfällt unter den vorgesehenen Voraussetzungen der pauschale leistungsbezogene Anteil des Netzanschlussentgelts.
Auch Batteriespeicher werden stärker berücksichtigt. Wenn sie das Stromnetz nachweislich entlasten, können reduzierte Anschlussgebühren oder Vergünstigungen bei bestimmten Netzentgelten möglich sein.
E-Control will jährlich 300 Millionen Euro sparen
Mit den neuen Stromtarifen verfolgt die Regulierungsbehörde ein langfristiges Ziel: Das bestehende Stromnetz soll effizienter genutzt werden, damit weniger zusätzliche Leitungen und Anlagen gebaut werden müssen.
Nach Berechnungen der E-Control könnten dadurch langfristig rund 300 Millionen Euro an jährlichen Netzkosten vermieden werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Stromrechnungen aller Haushalte automatisch sinken.
Die Reform soll die Kosten vor allem anders verteilen. Wer das Stromnetz besonders stark beansprucht, soll künftig einen größeren Beitrag leisten. Wer Verbrauchsspitzen vermeidet und seinen Stromverbrauch flexibel gestaltet, soll entlastet werden.
Wann gelten die neuen Stromtarife tatsächlich?
Die neue Verordnung tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft. Allerdings müssen nicht alle Haushalte sofort auf das neue Leistungspreismodell umgestellt werden.
Die Netzbetreiber haben dafür eine Übergangsfrist bis spätestens 1. Juli 2028. Danach soll der neue Leistungspreis für alle Haushaltskunden gelten. Die langfristige Umstellung auf ein Verhältnis von 50 Prozent Verbrauchs- und 50 Prozent Leistungsanteil erfolgt ebenfalls schrittweise.
Für bestehende Stromkunden sind durch die Umstellung grundsätzlich keine rückwirkenden Nachzahlungen für bereits genutzte Anschlussleistungen vorgesehen.
So können Haushalte künftig Stromkosten sparen
Für österreichische Haushalte wird es künftig wichtiger, nicht nur auf den gesamten Stromverbrauch, sondern auch auf die gleichzeitige Nutzung leistungsstarker Elektrogeräte zu achten. Besonders beim Laden von Elektroautos, beim Betrieb von Wärmepumpen und bei der Warmwasserbereitung könnten intelligente Steuerungen finanzielle Vorteile bringen.
Wer Stromverbraucher zeitlich verteilt, die günstigeren Sommer- und Winterstunden nutzt und mögliche Flexibilitätsrabatte in Anspruch nimmt, kann seine Netzkosten aktiv senken.
Fest steht: Mit der Stromtarif-Reform 2027 verändert sich die Berechnung der Netzentgelte in Österreich grundlegend. Künftig entscheidet nicht mehr nur, wie viel Strom verbraucht wird, sondern zunehmend auch, wann und mit welcher Leistung er aus dem Netz bezogen wird.
(fd/krone)