Ohne Impfung Kündigung?

Arbeitgeber darf Infos fordern

(14.05.2021) Muss man seinem Arbeitgeber Bescheid geben, ob man sich gegen das Coronavirus hat impfen lassen? Diese Meldung sorgt aktuell für Aufregung! Denn wenn es nach Franz Marhold, dem Leiter des Institutes für Arbeits- und Sozialrecht der WU-Wien geht, dann JA!

Arbeitgeber darf Infos fordern

Ein Arbeitgeber habe das Recht sich darüber zu informieren, welche Infektionsgefahr von den Mitarbeitern ausgeht. Außerdem habe er ja auch die Verantwortung Kunden und Mitarbeiter möglichst vor Gefahren wie einer Coronavirus-Infektion zu schützen.

Eine Falschauskunft wäre auf jeden Fall keine gute Entscheidung! Hier riskierst du nämlich nicht nur eine Kündigung, bei einer besonderen Gefährdungslage kann das auch zu einer fristlosen Entlassung führen! Ein Arbeitgeber kann von dir sogar eine Impfung einfordern, sich hier zu weigern könnte im Extremfall auch die Kündigung zur Folge haben – hier allerdings erst wenn wirklich versucht wurde alle anderen Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz, wie Trennwände oder getrennte Büros umzusetzen.

Kritik hagelt es jetzt sofort von der Tiroler SPÖ. Chef Georg Dannauer spricht sich da heute gegen eine Impfpflicht durch die Hintertür aus! "Ich habe bereits im Jänner dieses Jahres davor gewarnt, dass Arbeitnehmer, die sich nicht impfen lassen, relativ schnell ein Problem aus arbeitsrechtlicher Sicht bekommen könnten", so Dornauer. Der SPÖ-Politiker fordert jetzt klare Regelungen und einen Kündigungsschutz für Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen.

(apa/fj)

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