PVA Begutachtung neu

Neue Regeln für Gutachter

(01.07.2026) Nach monatelanger Kritik an der Begutachtungspraxis zieht die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Konsequenzen. Der Verwaltungsrat hat eine österreichweit verbindliche Richtlinie für medizinische Begutachtungen beschlossen. Sie gilt ab 1. September 2026 und soll für mehr Transparenz, Respekt und einheitliche Qualitätsstandards bei Untersuchungen sorgen.

Verbindliche Regeln für alle Gutachter

Die neue Richtlinie gilt für sämtliche angestellten sowie externen Gutachterinnen und Gutachter, die im Auftrag der PVA tätig sind. Laut Pensionsversicherung werden darin erstmals österreichweit einheitliche Standards für die Durchführung medizinischer Begutachtungen festgelegt.

Im Mittelpunkt stehen dabei:

  • respektvoller Umgang mit den Versicherten
  • verständliche Erklärung von Ablauf und Zweck der Begutachtung
  • ausreichend Zeit für Betroffene, ihre persönliche Situation zu schildern
  • objektive medizinische Beurteilung
  • laufende fachliche Fortbildung der Gutachter
  • bessere Zusammenarbeit und mehr Transparenz

Die PVA betont, dass medizinische Gutachten oft weitreichende Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben und deshalb hohe Qualitätsstandards notwendig seien.

Vertrauensperson darf künftig mitkommen

Eine weitere wichtige Neuerung tritt ebenfalls mit 1. September in Kraft: Versicherte erhalten einen gesetzlichen Rechtsanspruch, bei jeder medizinischen Begutachtung eine Vertrauensperson mitzunehmen.

Diese Gesetzesänderung wurde bereits vom Nationalrat beschlossen und ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das gemeinsam mit dem Sozialministerium ausgearbeitet wurde.

Kritik an PVA-Begutachtungen führte zum Umdenken

Auslöser der Reform war massive Kritik an der Begutachtungspraxis der vergangenen Monate. Besonders Menschen mit ME/CFS und Post-Covid berichteten immer wieder von belastenden Erfahrungen.

Eine gemeinsame Recherche von APA, ORF und Dossier machte bereits 2025 auf mögliche Missstände aufmerksam. Im Frühjahr 2026 legte zudem eine Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich nach. Darin schilderten Betroffene unter anderem:

  • respektlosen Umgang
  • einen "kasernenartigen Ton"
  • Anschreien während der Untersuchung
  • Simulationsvorwürfe gegenüber Erkrankten

Auch Patientenorganisationen, Interessenvertretungen und Politiker forderten daraufhin Änderungen.

Auch Schulungsunterlagen sorgten für Aufregung

Die Debatte verschärfte sich zusätzlich, nachdem interne Schulungsunterlagen des Vereins ÖBAK veröffentlicht worden waren. Fachleute kritisierten diese scharf. Die darin empfohlenen Inhalte könnten Patientinnen und Patienten mit ME/CFS oder Post Covid delegitimieren und ihnen den Zugang zu Sozialleistungen erschweren, lautete der Vorwurf.

Anfang Juni untermauerte außerdem eine Erhebung der Armutskonferenz sowie der Vereine Chronisch Krank und Lichterkette die Kritik an den bisherigen Begutachtungen.

PVA will Vertrauen zurückgewinnen

PVA-Obmann Peter Schleinbach bezeichnete die neue Richtlinie als wichtigen Schritt für mehr Transparenz und Qualität. Medizinische Begutachtungen sollen künftig österreichweit nach einheitlichen Standards erfolgen und das Vertrauen der Versicherten stärken.

Auch der zweite Obmann Andreas Herz betonte, Begutachtungen beträfen Menschen in schwierigen Lebenssituationen und müssten daher fachlich fundiert, nachvollziehbar und respektvoll durchgeführt werden.

Mit der neuen Richtlinie reagiert die Pensionsversicherungsanstalt damit auf eine der größten Debatten rund um medizinische Begutachtungen der vergangenen Jahre. Ab September gelten die neuen Vorgaben österreichweit verbindlich.

(fd/apa)

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