René Benko: 30 Monate Haft

OGH hebt Teilfreispruch auf

(22.09.2026) Signa-Gründer René Benko ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat sprach den 49-Jährigen nun auch im Zusammenhang mit einer Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg schuldig.

Damit wurde die bisherige Haftstrafe von zwei Jahren um sechs Monate erhöht. Das neue Urteil ist hinsichtlich der Strafhöhe und der Miet-Causa allerdings noch nicht rechtskräftig.

OGH hatte Teilfreispruch aufgehoben

Der neuerliche Prozess war notwendig geworden, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) einen früheren Teilfreispruch aufgehoben hatte.

Im Oktober 2025 war Benko bereits wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Damals ging es um eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter, durch die nach Ansicht des Gerichts Gläubigerinteressen beeinträchtigt wurden.

Dieser Schuldspruch wurde vom OGH mittlerweile bestätigt und ist damit rechtskräftig.

Anders verlief das damalige Verfahren bei der Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro. In diesem Punkt war Benko zunächst freigesprochen worden. Der OGH hob diesen Freispruch jedoch auf und verwies die Sache zurück an das Landesgericht Innsbruck.

360.000 Euro für Villa auf der Hungerburg

Im Zentrum der Neuverhandlung stand eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Norbert Hofer kam nun zu dem Ergebnis, dass diese Vorauszahlung wirtschaftlich nicht notwendig gewesen sei.

Nach Ansicht des Gerichts wurde der Mietvertrag bewusst in dieser Form konstruiert. Zwar sei das Modell in erster Linie gewählt worden, um der Familie Benko Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Benko habe dabei jedoch auch billigend in Kauf genommen, dass dadurch seine Gläubiger geschädigt werden.

Gericht: Mietkonstruktion erfolgte „mit Kalkül“

Für das Gericht war entscheidend, dass die Vorauszahlung in einer Phase erfolgte, in der Benkos finanzielle Schwierigkeiten bereits eine wesentliche Rolle spielten.

Richter Hofer erklärte bei der Urteilsverkündung, die Mietvorauszahlung sei wirtschaftlich nicht notwendig gewesen. Das dahinterstehende Konstrukt sei nach Überzeugung des Senats gezielt gewählt worden.

Damit sah das Gericht auch in diesem Punkt den Tatbestand der betrügerischen Krida als erfüllt an.

Von einem weiteren Vorwurf im Zusammenhang mit der Vorauszahlung von Betriebskosten wurde Benko hingegen freigesprochen.

Was bedeutet betrügerische Krida?

Bei betrügerischer Krida geht es vereinfacht darum, dass ein Schuldner Bestandteile seines Vermögens beiseiteschafft, vermindert oder anderweitig dem Zugriff entzieht und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger verhindert oder schmälert.

Im Fall Benko geht es damit nicht allein darum, ob Zahlungen grundsätzlich erlaubt waren, sondern darum, ob Vermögen in einer Weise verwendet wurde, die Gläubiger benachteiligte.

30 Monate unbedingte Haft

Nach der Neuverhandlung setzte das Gericht die Gesamtstrafe auf zweieinhalb Jahre beziehungsweise 30 Monate unbedingte Haft fest.

Damit liegt die Strafe um sechs Monate über jener, die Benko im Oktober 2025 erhalten hatte.

Der Schöffensenat bezeichnete die nun verhängten 30 Monate Haft als tat- und schuldangemessen.

Unbescholtenheit wirkte mildernd

Bei der Strafbemessung berücksichtigte das Gericht Benkos bisherige Unbescholtenheit als mildernden Umstand.

Ein weiterer bedeutender Milderungsgrund fiel allerdings weg: Nach Ansicht des Gerichts lag kein reumütiges Geständnis vor.

Erschwerend wurde berücksichtigt, dass der für die rechtliche Bewertung relevante Betrag deutlich überschritten worden sei und Benko mehrere Tathandlungen gesetzt habe.

Urteil teilweise noch nicht rechtskräftig

Wichtig ist die rechtliche Unterscheidung: Der Schuldspruch rund um die 300.000-Euro-Schenkung an Benkos Mutter steht bereits rechtskräftig fest.

Der neue Schuldspruch hinsichtlich der Mietvorauszahlung auf der Hungerburg sowie die nun festgesetzte Gesamtstrafe von 30 Monaten sind dagegen vorerst noch nicht rechtskräftig.

Damit sind in diesem Teil des Verfahrens weitere Rechtsmittel möglich.

Benko sitzt bereits seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft

Der frühere Immobilienunternehmer befindet sich bereits seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft. Die jetzt verhängte Haftstrafe steht dabei nur für einen Teil der juristischen Aufarbeitung rund um Benko und den Zusammenbruch seines früheren Signa-Imperiums.

Gegen Benko laufen beziehungsweise liefen mehrere Ermittlungs- und Verfahrenskomplexe. Der Prozess in Innsbruck konzentrierte sich konkret auf den Vorwurf, dass er im Vorfeld seiner persönlichen Insolvenz Vermögenswerte so verwendet habe, dass dadurch die Interessen seiner Gläubiger beeinträchtigt wurden.

Aus zwei Jahren werden zweieinhalb Jahre

Für René Benko bedeutet das Urteil vom Dienstag damit eine weitere Verschärfung seiner rechtlichen Situation. Aus der ursprünglich verhängten zweijährigen Haftstrafe werden nach dem neuerlichen Schuldspruch 30 Monate unbedingte Haft.

Während die Verurteilung wegen der 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter bereits rechtskräftig ist, bleibt abzuwarten, ob das neue Urteil zur 360.000-Euro-Mietvorauszahlung für die Hungerburg-Villa und die Strafhöhe von zweieinhalb Jahren ebenfalls rechtskräftig werden.

(fd/apa)

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