Strache geht frei!
Untreue-Vorwurf zurückgewiesen
(02.07.2026) Der ehemalige FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist im sogenannten Lebensversicherungs-Prozess freigesprochen worden. Ein Schöffensenat am Wiener Landesgericht sprach Strache und einen Mitangeklagten am Donnerstag vom Vorwurf der Untreue frei. Nach rund 40 Minuten Beratung kam das Gericht zu dem Schluss, dass der strafrechtliche Vorwurf nicht erwiesen ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Gericht weist Untreue-Vorwurf zurück
Im Zentrum des Verfahrens stand eine Lebensversicherung, die ursprünglich von der Wiener FPÖ abgeschlossen worden war. Laut Anklage soll Strache im Jahr 2014 gemeinsam mit einem Mitangeklagten die Begünstigung der Polizze zu seinen Gunsten geändert haben, ohne dass die zuständigen Parteigremien dies beschlossen hätten.
Die Staatsanwaltschaft sah darin ein sogenanntes "In-sich-Geschäft" und warf Strache vor, eigenmächtig und am Willen der Partei vorbei gehandelt zu haben. Im Schlussvortrag hatte der Staatsanwalt sogar erklärt, an der Schuld der Angeklagten bestehe "kein Zweifel". Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und sprach beide Angeklagten frei.
Verteidigung: Zeugen stützten Straches Darstellung
Die Verteidigung verwies während des Prozesses auf mehrere Zeugenaussagen. Diese hätten bestätigt, dass Strache innerhalb der Wiener FPÖ auch für den Fall eines Endes seiner politischen Karriere finanziell abgesichert werden sollte.
Außerdem habe sich Strache später bei der Geltendmachung der Versicherungsleistung nie auf jene Zusatzvereinbarung berufen, die laut Anklage unrechtmäßig zustande gekommen sein soll.
Strache rechnet mit früheren Parteifreunden ab
Am letzten Verhandlungstag zeigte sich Strache überzeugt, korrekt gehandelt zu haben. Er erklärte, er habe "vollstes Vertrauen in die unabhängige Gerichtsbarkeit".
Gleichzeitig übte er deutliche Kritik an früheren Weggefährten in der FPÖ. Viele ehemalige Parteikollegen hätten vor Gericht angegeben, sich an entscheidende Beschlüsse nicht mehr erinnern zu können. Das sei für ihn enttäuschend, weil er diesen Menschen jahrzehntelang vertraut habe.
Nach seiner Darstellung habe es 2014 sehr wohl einen Vorstandsbeschluss gegeben, die bestehende Versicherung entsprechend anzupassen. Schriftliche Bestätigungen habe er sich allerdings nie geben lassen, weil innerhalb der Partei der Grundsatz gegolten habe: "Jedes Schriftl ist a Giftl."
Strache verweist auf Morddrohungen
Der ehemalige FPÖ-Chef schilderte vor Gericht außerdem, die Versicherung habe ursprünglich dem Schutz seiner Familie dienen sollen. Wegen zahlreicher Morddrohungen habe er sich und seine Angehörigen absichern wollen.
Er verwies unter anderem auf frühere Drohungen des islamistischen Extremisten Mohamed Mahmoud sowie auf einen späteren Ermittlungsakt zu einem geplanten Autobombenanschlag gegen ihn während seiner Zeit als Vizekanzler.
Fast eine Million Euro eingezahlt
Nach den Ermittlungen waren insgesamt rund 940.000 Euro in die Lebensversicherung eingezahlt worden.
Ursprünglich sollte die Versicherung im Todesfall Straches seiner Mutter und seinen Kindern zugutekommen, während die Versicherungssumme bei einem regulären Vertragsende an die Wiener FPÖ zurückgeflossen wäre. Genau diese Begünstigung soll laut Anklage später zugunsten Straches geändert worden sein.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Mit dem Freispruch endet der Prozess vorerst zugunsten des früheren FPÖ-Obmanns. Ob die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, ist derzeit noch offen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
(fd/apa)