Veggie-Burger-Verbot?

EU beschließt neue Regeln

(01.07.2026) Der Veggie-Burger bleibt auf der Speisekarte. Nach monatelangen Diskussionen hat der Rat der EU-Mitgliedstaaten die neuen Kennzeichnungsregeln für pflanzliche Fleischalternativen endgültig beschlossen. Damit steht fest: Begriffe wie "Veggie-Burger", "Tofu-Schnitzel" oder ähnliche bekannte Bezeichnungen dürfen auch künftig verwendet werden. Für andere Produktnamen gelten jedoch bald strengere Vorschriften.

Veggie-Burger und Tofu-Schnitzel bleiben erlaubt

Um kaum ein Lebensmittelthema wurde in den vergangenen Jahren so intensiv diskutiert wie um die Bezeichnungen pflanzlicher Fleischalternativen. Nun herrscht Klarheit: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nicht auf neue Namen für Veggie-Burger oder Tofu-Schnitzel einstellen. Diese Begriffe stehen nicht auf der Liste jener Bezeichnungen, die künftig ausschließlich Fleischprodukten vorbehalten sind.

Das Gesetz wird nun unterzeichnet, anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt danach offiziell in Kraft.

Diese Produktnamen dürfen künftig nicht mehr verwendet werden

Anders sieht es bei Begriffen aus, die sich direkt auf Tierarten oder bestimmte Fleischstücke beziehen. Nach einer dreijährigen Übergangsfrist dürfen Hersteller pflanzlicher Produkte unter anderem folgende Bezeichnungen nicht mehr verwenden:

  • Seitan-Steak
  • veganes Huhn
  • Tofu-Kotelett
  • fleischloser Leberkäse
  • ähnliche Begriffe, die sich auf Fleischstücke oder Tierarten beziehen

Die EU begründet das damit, dass Fleisch künftig eindeutig als "zum Verzehr geeignete Teile von Tieren" definiert wird. Verbraucher sollen dadurch besser erkennen können, ob es sich tatsächlich um ein Fleischprodukt oder um eine pflanzliche Alternative handelt.

Die neuen Regeln gelten nicht sofort. Hersteller erhalten eine Übergangsfrist von drei Jahren, um Verpackungen, Produktnamen und Marketing anzupassen. Damit soll verhindert werden, dass bereits produzierte Waren vernichtet oder kurzfristig umbenannt werden müssen.

Warum die EU die Regeln verschärft

Die neuen Kennzeichnungsvorschriften sind Teil eines größeren Maßnahmenpakets zur Stärkung der europäischen Landwirtschaft. Die EU reagiert damit unter anderem auf die Bauernproteste der vergangenen Jahre. Ziel ist es, die Position von Landwirtinnen und Landwirten entlang der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern und gleichzeitig mehr Klarheit bei der Vermarktung von Lebensmitteln zu schaffen.

Neben den neuen Namensregeln enthält das Paket auch Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass Lebensmittelpreise die tatsächlichen Produktionskosten besser widerspiegeln. Außerdem wird geregelt, wann Begriffe wie "fair" bei landwirtschaftlichen Produkten verwendet werden dürfen.

Landwirtschaftsminister begrüßt Entscheidung

Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) sieht in der neuen Regelung einen sinnvollen Kompromiss. Sein Argument: Wo Fleisch draufsteht, müsse auch tatsächlich Fleisch enthalten sein. Begriffe wie "vegetarische Hühnerkeule" oder ähnliche Bezeichnungen könnten Verbraucher irreführen und sollen deshalb künftig verschwinden.

Diskussion dürfte weitergehen

Ganz abgeschlossen ist die Debatte damit allerdings nicht. Die nun beschlossenen Regelungen gelten zunächst bis Ende 2027. Bis dahin soll die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union umfassend reformiert werden. Im Zuge dieser Reform könnten die Vorschriften rund um pflanzliche Fleischalternativen erneut auf den Prüfstand kommen.

Für Verbraucher ändert sich kurzfristig jedoch kaum etwas: Der Veggie-Burger bleibt der Veggie-Burger – und auch das Tofu-Schnitzel darf weiterhin so heißen. Nur bei Produktnamen, die sich direkt auf Tierarten oder bestimmte Fleischstücke beziehen, wird es in den kommenden Jahren Änderungen geben.

(fd)

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