Leoben: Mutter ersticht Sohn
Elfjährigen aus Liebe getötet?
(21.09.2026) Eine 40-jährige Frau ist am Montag am Landesgericht Leoben wegen Mordes an ihrem elfjährigen Sohn zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau hatte den Buben Ende Jänner in ihrer Wohnung mit mehreren Messern tödlich verletzt. Vor Gericht gestand sie die Tat, erklärte jedoch, sie habe damals Stimmen gehört und geglaubt, ihren Sohn vor „bösen Mächten“ schützen zu müssen.
Elfjähriger in Wohnung mit Messern getötet
Die Tat ereignete sich am 30. Jänner. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft griff die Mutter ihren Sohn in der gemeinsamen Wohnung an und verletzte ihn mehrfach am Hals und Oberkörper. Die Verletzungen waren so schwer, dass für das Kind jede Hilfe zu spät kam.
Nach der Tat verletzte sich die Frau selbst, alarmierte später jedoch noch die Rettung. Eine Gerichtsmedizinerin stellte fest, dass vor allem die massiven Verletzungen am Hals des Elfjährigen tödlich waren.
Vor Gericht schilderte die Mutter den Angriff selbst. Am Morgen der Tat habe sie geglaubt, dass „dunkle Mächte“ bereits da seien und sie ihren Sohn beschützen müsse. „Er kam aus dem Zimmer und ich habe ganz schnell zugestochen“, sagte die Angeklagte.
Mutter spricht von Stimmen und „satanischem Kult“
Als Motiv beschrieb die 40-Jährige einen zunehmend veränderten psychischen Zustand. Bereits Monate zuvor habe sie geglaubt, jemand könne auf ihre Gedanken zugreifen. Außerdem habe sie Stimmen und Gesänge gehört und Angst vor einem angeblichen „satanischen Kult“ gehabt, der ihr und ihrem Sohn etwas antun könnte.
Zum Arzt sei sie damals nicht gegangen, weil sie ihre Probleme nicht als Erkrankung, sondern als „spirituelles Problem“ verstanden habe. In den Tagen vor der Tat habe sie kaum noch geschlafen und gegessen und auch selbst Suizidgedanken gehabt.
Ihr Verteidiger argumentierte deshalb, die Frau sei zum Tatzeitpunkt möglicherweise nicht zurechnungsfähig gewesen. Er verwies auch auf ihre Vorgeschichte mit jahrelanger Drogenabhängigkeit, Therapien und psychischen Problemen.
Gutachter: Keine Psychose
Für das Gericht war insbesondere die Frage entscheidend, ob die Angeklagte bei der Tat zurechnungsfähig war. Ein Psychiater und eine Psychologin kamen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass bei der Frau keine schwere psychische Erkrankung vorlag.
Nach Einschätzung der Sachverständigen handelte es sich bei ihren Vorstellungen nicht um einen krankhaften Wahn, sondern um eine tief verankerte Verschwörungstheorie. Die Frau habe logisch denken und Handlungen planen können. Auch der Umstand, dass sie bereits zuvor verschiedene Möglichkeiten einer Tötung überlegt haben soll, sprach nach Ansicht der Experten gegen eine akute Psychose.
Die Angeklagte widersprach dieser Einschätzung und blieb dabei, sich zum Tatzeitpunkt in einem psychotischen Zustand befunden zu haben.
Geschworene sprechen Mutter schuldig
Die Geschworenen folgten schließlich den Gutachtern. Sie hielten die Frau sowohl für schuldig als auch für voll zurechnungsfähig. Der Richtersenat verhängte daraufhin eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Richter Roman Weiß begründete die Entscheidung mit der Schwere der Tat. Die Angeklagte selbst nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab zunächst keine Erklärung ab, weshalb die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
In ihrem Schlusswort erklärte die 40-Jährige erneut, sie habe ihren Sohn geliebt und sich während der Tat in einem psychotischen Zustand befunden. Die zentrale Frage des Prozesses war damit weniger, ob sie ihren Sohn getötet hatte – das hatte sie gestanden –, sondern ob sie dafür strafrechtlich voll verantwortlich gemacht werden konnte. Die Geschworenen beantworteten diese Frage eindeutig mit Ja.
(fd/apa)