Mann (46) missbraucht Kinder

Stieftochter und Sohn

(12.05.2026) Ein 46-jähriger Mann aus Erfurt ist vom Landgericht Erfurt wegen jahrelangen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Stiefkinder zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Thüringer seine Kinder über einen Zeitraum von rund acht Jahren systematisch missbraucht, manipuliert und die Taten teilweise gefilmt. Der Fall zählt zu den erschütterndsten Missbrauchsverfahren der vergangenen Jahre in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft erklärte im Prozess, dass die rechnerische Summe aller möglichen Einzelstrafen theoretisch bei „über 1000 Jahren Haft“ liegen würde. Im deutschen Strafrecht werden solche Strafen jedoch nicht addiert, sondern zu einer Gesamtstrafe zusammengeführt.

Gericht sieht hunderte Übergriffe als erwiesen an

Laut Urteil begann der Missbrauch bereits im Jahr 2017. Die heute 18-jährige Stieftochter des Angeklagten war damals erst zehn Jahre alt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann über Jahre hinweg hunderte Male an dem Mädchen verging. Später wurde laut Anklage auch ihr Halbbruder Opfer der Taten. Die Staatsanwaltschaft schilderte im Prozess massive psychische Manipulation und emotionale Kontrolle über die Kinder. Bei der Festnahme des Mannes im Jahr 2025 stellten Ermittler rund 12.500 kinderpornografische Dateien sicher.

Ermittlungen starteten nach Hinweis aus den USA

Die Ermittlungen gegen den Erfurter kamen laut Gericht durch internationale Hinweise aus den USA ins Rollen. Deutsche Behörden übernahmen daraufhin die weiteren Ermittlungen. Vor Gericht erklärte die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte habe gezielt das geringe Selbstwertgefühl seiner Stieftochter ausgenutzt und sie emotional abhängig gemacht. Dem Mädchen sei eingeredet worden, dass der Verkauf der Videos im Darknet der finanziellen Situation der Familie helfen würde.

Richter spricht von außergewöhnlichem Fall

Der Vorsitzende Richter zeigte sich während der Urteilsbegründung erschüttert über das Ausmaß der Taten. Selbst erfahrene Richter hätten selten ein derartiges Verfahren erlebt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten gefordert. Das Gericht blieb mit neun Jahren und neun Monaten darunter. Strafmildernd wirkte sich laut Urteil das Geständnis des Angeklagten aus, weil den Kindern dadurch umfangreiche Aussagen im Gerichtssaal erspart geblieben seien.

Opfer: „Kein Recht auf Resozialisierung“

Besonders emotional wurde der Prozess kurz vor dem Urteil. Eines der Opfer erklärte vor Gericht mit zittriger Stimme, der Täter habe „kein Recht auf Resozialisierung“ nach den jahrelangen Taten. Der Angeklagte selbst sagte vor der Urteilsverkündung lediglich: „Es tut mir leid.“

Bereits früher wegen Kinderpornografie verurteilt

Brisant: Der Mann war bereits 2012 wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte verurteilt worden. Damals erhielt er eine Bewährungsstrafe.

Der aktuelle Fall sorgt deshalb erneut für Diskussionen über den Umgang mit einschlägig vorbestraften Sexualstraftätern und den Schutz von Kindern.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Erfurt ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung können Revision einlegen.

(fd)

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