Marihuana auf Obstwaage?

Hausverbot im Supermarkt

(21.09.2026) Ein ungewöhnlicher Polizeieinsatz sorgt in Erfurt in Thüringen für Aufsehen: Ein 20-Jähriger wollte offenbar ganz genau wissen, wie viel sein Marihuana wiegt – und nutzte dafür ausgerechnet die Obst- und Gemüsewaage eines Supermarkts. Das Personal fand die Zweckentfremdung weniger lustig. Am Ende musste sogar die Polizei anrücken und der junge Mann erhielt lebenslanges Hausverbot. Wegen des Cannabis selbst bekam er dagegen keinen Ärger.

20-Jähriger wiegt Marihuana im Supermarkt ab

Der Vorfall ereignete sich am Samstagabend in einem Lebensmittelgeschäft in der Erfurter Innenstadt. Nach Angaben der Polizei kam der 20-Jährige nicht in erster Linie zum Einkaufen in den Supermarkt. Stattdessen hatte er zuvor erworbenes Marihuana dabei und legte dieses auf jene Waage, mit der Kunden normalerweise Äpfel, Tomaten oder anderes Obst und Gemüse abwiegen.

Dem Personal fiel die ungewöhnliche Aktion schnell auf. Die Mitarbeiter forderten den Mann auf, das Geschäft zu verlassen. Offenbar reichte diese Aufforderung jedoch nicht aus: Schließlich wurde die Polizei zur Unterstützung gerufen, die dafür sorgte, dass der 20-Jährige den Supermarkt verließ.

Lebenslanges Hausverbot – keine Anzeige wegen Cannabis

Die Konsequenzen des kuriosen Wiegeversuchs fallen ungewöhnlich aus: Der Betreiber verhängte gegen den Mann ein lebenslanges Hausverbot. Damit darf er das Geschäft künftig nicht mehr betreten.

Interessant ist allerdings, wofür er keinen strafrechtlichen Ärger bekam: das Marihuana. Nach Angaben der Polizei hatte der 20-Jährige lediglich eine geringe Menge Cannabis dabei, die sich innerhalb der gesetzlich erlaubten Besitzmenge befand. Deshalb wurden wegen des Besitzes keine weiteren Ermittlungen eingeleitet.

Das Hausverbot war somit keine Strafe für legalen Cannabisbesitz, sondern eine Entscheidung des Supermarkts aufgrund des Verhaltens des Mannes im Geschäft.

Ist Marihuana in Thüringen legal?

Beim Cannabisbesitz gelten in Thüringen grundsätzlich dieselben bundesweiten Regeln wie im restlichen Deutschland. Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und mit sich führen. Am eigenen Wohnsitz sind bis zu 50 Gramm erlaubt.

Der 20-Jährige ist volljährig und durfte deshalb grundsätzlich Cannabis besitzen. Die Polizei bestätigte zudem, dass seine mitgeführte Menge innerhalb des gesetzlichen Rahmens lag.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Cannabis in Deutschland völlig frei verkäuflich wäre. Einen normalen legalen Cannabisverkauf wie bei Zigaretten oder Alkohol im Supermarkt gibt es weiterhin nicht. Erlaubt sind unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem privater Eigenanbau sowie die Weitergabe innerhalb genehmigter Anbauvereinigungen. Der klassische kommerzielle Verkauf von Freizeit-Cannabis bleibt verboten.

Für 18- bis 20-Jährige gelten zusätzliche Regeln

Da der Mann erst 20 Jahre alt ist, gibt es bei der Abgabe durch Anbauvereinigungen zusätzliche Einschränkungen. Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren dürfen dort höchstens 30 Gramm Cannabis pro Monat erhalten. Außerdem darf das abgegebene Cannabis für diese Altersgruppe einen THC-Gehalt von zehn Prozent nicht überschreiten.

Für das Mitführen in der Öffentlichkeit bleibt jedoch auch bei einem 20-Jährigen die allgemeine Grenze von 25 Gramm entscheidend. Genau diese Grenze hatte der Mann nach Polizeiangaben nicht überschritten.

Warum durfte ihn der Supermarkt trotzdem hinauswerfen?

Legal Cannabis zu besitzen bedeutet nicht, dass ein Supermarkt jede Verwendung seiner Einrichtungen akzeptieren muss. Das Geschäft verfügt über ein Hausrecht und kann Kunden auffordern, das Geschäft zu verlassen oder ihnen den Zutritt untersagen.

Eine Obst- und Gemüsewaage ist für Waren des Geschäfts vorgesehen. Wer stattdessen mitgebrachte Gegenstände oder Cannabis darauflegt und anschließend einer Aufforderung des Personals zum Verlassen des Geschäfts nicht folgt, muss damit rechnen, dass der Betreiber sein Hausrecht durchsetzt.

Genau das geschah in Erfurt. Weil der 20-Jährige den Laden offenbar nicht freiwillig verlassen wollte, wurde schließlich die Polizei hinzugezogen.

Polizei nimmt kuriosen Einsatz mit Humor

Auch bei der Polizei sorgte der Einsatz offenbar für Schmunzeln. In ihrer Mitteilung bezeichneten die Beamten den Vorfall als „kuriosen Supermarktbesuch“. Der Fall zeigt jedenfalls eine ziemlich ungewöhnliche Folge der deutschen Cannabisregeln: Das Gras war offenbar legal – die Wahl der Waage war es, die dem jungen Mann dauerhaft den Supermarktbesuch verdarb.

Für den 20-Jährigen bleibt damit eine bemerkenswerte Bilanz: keine Cannabis-Anzeige, keine Beschlagnahmung wegen einer illegalen Besitzmenge – dafür lebenslanges Hausverbot. Und beim nächsten Mal dürfte eine eigene Küchenwaage deutlich weniger Ärger verursachen.

(fd/apa)

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