Neues Tabakgesetz

Was ändert sich am 1.Juni?

(26.05.2026) Für viele Raucher ändert sich ab 1. Juni 2026 einiges: Bestimmte Tabaksticks für sogenannte Tabakerhitzer dürfen in Österreich nicht mehr verkauft werden. Betroffen sind alle Produkte mit auffälligen Aromastoffen wie Menthol, Vanille oder Fruchtgeschmack. Hintergrund ist eine neue EU-Regelung zum Schutz von Jugendlichen und Nichtrauchern.

Diese Tabakprodukte sind betroffen

Konkret trifft das Verbot sogenannte erhitzte Tabakerzeugnisse – also Tabaksticks, die in Geräten wie IQOS oder Glo verwendet werden. Verboten werden alle Varianten mit einem „charakteristischen Aroma“.

Darunter versteht das Gesetz jeden Geschmack oder Geruch, der sich klar vom klassischen Tabakgeschmack unterscheidet. Dazu zählen unter anderem:

  • Menthol,
  • Früchte,
  • Kräuter,
  • Gewürze,
  • Süßigkeiten,
  • Alkohol-Aromen
  • oder Vanille.

Normale Tabakvarianten ohne zusätzliche Aromastoffe dürfen weiterhin verkauft werden.

EU weitet bestehendes Verbot aus

Das Aroma-Verbot gilt in der EU bereits seit 2016 für:

  • klassische Zigaretten
  • und Drehtabak.

Jetzt wird die Regelung auch auf erhitzte Tabakprodukte ausgeweitet. Österreich setzt damit eine entsprechende EU-Richtlinie um.

Nicht betroffen sind E-Zigaretten und Vapes, bei denen Flüssigkeiten („Liquids“) verdampft werden. Diese dürfen weiterhin mit Geschmacksrichtungen verkauft werden.

Neue Schockbilder auf Packungen

Zusätzlich ändern sich auch die Verpackungen der Tabaksticks:

  • Künftig müssen auch erhitzte Tabakprodukte große kombinierte Warnhinweise tragen,
  • inklusive Textwarnungen und abschreckender Bilder.

Damit werden die Produkte optisch klassischen Zigaretten gleichgestellt.

Warum die EU die Aromen verbietet

Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht Aromastoffe als gezielte Strategie der Tabakindustrie, um junge Menschen anzusprechen.

Aromen würden:

  • den Rauchgeschmack milder machen,
  • Produkte attraktiver wirken lassen
  • und den falschen Eindruck vermitteln, sie seien weniger schädlich.

Besonders Menthol-Produkte gelten laut Gesundheitsexperten als Einstiegshilfe für Jugendliche und Nichtraucher.

Händler müssen Produkte jetzt auslisten

Der Verkauf aromatisierter Tabaksticks ist nur noch bis Ende Mai erlaubt. Ab 1. Juni müssen die betroffenen Produkte vollständig aus den Regalen verschwunden sein.

Für Raucher bedeutet das:

  • Viele beliebte Sorten werden nicht mehr erhältlich sein,
  • klassische Tabakvarianten bleiben jedoch erlaubt.

(fd)

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