Bub (12) ist tot
Wieder tödlicher E-Scooter Unfall
(26.08.2026) Ein schwerer Verkehrsunfall erschüttert den Wetteraukreis in Hessen. Ein zwölf Jahre alter Junge ist bei einem Zusammenstoß zwischen seinem E-Scooter und einem Auto in Limeshain tödlich verletzt worden. Trotz sofort eingeleiteter medizinischer Hilfe starb das Kind noch an der Unfallstelle. Wie es zu dem Zusammenstoß kam, ist weiterhin nicht abschließend geklärt. Besonders entscheidend für die Ermittler ist die Frage, welche Ampel zum Unfallzeitpunkt welches Signal zeigte.
Der Fall wirft zugleich eine weitere Frage auf: Der verunglückte Junge war erst zwölf Jahre alt. Nach der in Deutschland geltenden Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung dürfen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr jedoch erst ab einem Alter von 14 Jahren geführt werden.
Tödlicher Unfall zwischen Rommelhausen und Himbach
Der Unfall ereignete sich nach Angaben des Polizeipräsidiums Mittelhessen zwischen den Limeshainer Ortsteilen Rommelhausen und Himbach. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand fuhr ein 38 Jahre alter Autofahrer mit einem Audi auf der Landesstraße L3191 von Langenberghain kommend in Richtung Hainchen. Im Bereich der Kreuzung mit der L3189 kam es zum Zusammenstoß mit dem zwölfjährigen E-Scooter-Fahrer. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei wollte der Junge offenbar die Straße überqueren. Wie genau beide Fahrzeuge aufeinandertrafen und welcher Verkehrsteilnehmer zu welchem Zeitpunkt fahren durfte, lässt sich aus den bisher veröffentlichten Informationen nicht ableiten.
Die Verletzungen des Kindes waren so schwer, dass die unmittelbar eingeleitete medizinische Versorgung sein Leben nicht mehr retten konnte. Der Zwölfjährige starb noch an der Unfallstelle. Die Angehörigen wurden nach Angaben der Polizei von Notfallseelsorgern betreut. Die Kreuzung blieb für die Unfallaufnahme, die Arbeit des Gutachters und anschließende Aufräumarbeiten bis in die frühen Morgenstunden gesperrt.
Ampelschaltung wird zur zentralen Frage der Ermittlungen
Eine der wichtigsten ungeklärten Fragen betrifft die Ampelschaltung an der Kreuzung L3191/L3189.
Die Polizei erklärte ausdrücklich, dass sowohl der genaue Unfallablauf als auch die Ampelschaltung zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes noch nicht geklärt seien. Die Staatsanwaltschaft beauftragte deshalb einen Gutachter damit, den Unfall zu rekonstruieren.
Bei einer solchen Rekonstruktion können unter anderem Unfallspuren, Beschädigungen der Fahrzeuge, mögliche Brems- oder Ausweichbewegungen sowie technische und verkehrstechnische Daten ausgewertet werden. Welche dieser Möglichkeiten im konkreten Fall in Limeshain genutzt werden, haben die Behörden bislang jedoch nicht öffentlich mitgeteilt.
Neben der ungeklärten Ampelfrage fällt bei dem Unfall ein weiterer Umstand auf: Der verunglückte E-Scooter-Fahrer war zwölf Jahre alt. Die Rechtslage ist eindeutig. Paragraf 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung schreibt vor, dass eine Person das 14. Lebensjahr vollendet haben muss, um ein Elektrokleinstfahrzeug wie einen regulären E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen. Auch die hessische Polizei weist darauf hin, dass es für sogenannte „Kinder-E-Roller“ keine generelle Ausnahme gibt, wenn die Fahrzeuge unter die Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge fallen und im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Dass der Junge aufgrund seines Alters dort nicht mit einem solchen E-Scooter hätte fahren dürfen, beantwortet allerdings nicht die Frage nach der Ursache oder rechtlichen Verantwortung für den tödlichen Zusammenstoß. Dafür müssen insbesondere der genaue Bewegungsablauf und die Ampelschaltung geklärt werden.
(fd)